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AnniceWOnder

Wie strafbar ist Viren programmieren? Also wenn man sie dann nicht in Umlauf bringt?


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ANTWORTEN (6)
15.01.2012, 08:24 Uhr
 
antwortomat

Gar nicht.

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15.01.2012, 11:42 Uhr
 
0berguru

Wär' ich mir nicht so sicher.

In § 202c heißt es: "...Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht..."

Kann mir einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

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15.01.2012, 14:03 Uhr
 
Behrjoe

Solange Du diese nur auf deinen Rechner loßläst, ist es nicht strafbar.

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15.01.2012, 15:41 Uhr
 
MuckiBude

Das unterliegt keiner Strafbarkeit,was sie Zuhause machen interessiert keinen Menschen,viele verbotene Dinge sind im Selbstkonsum oder zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt.Ein Virus muss auch nicht zwangsläufig bösartig sein,allerdings dürften sie auf keinen Fall damit Fremdsysteme infizieren ohne Einverständnis oder durch Fahrlässigkeit/Böswilligkeit den Virus in Umlauf bringen.

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18.01.2012, 16:25 Uhr
 
Chrilu

§ 202c des Strafgesetzbuches stellt das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten unter Strafe. Das Programmieren eines solchen Schadprogrammes könnte als eine Vorbereitungshandlung gewertet werden, sofern dies nicht im offiziellen und kontrollierten Rahmen (Unternehmen, Behörde, Universität) geschieht. Sofern man dies jedoch lediglich daheim auf einem privaten Rechner *ohne* die Möglichkeit einer Internetanbindung unter Versuchsbedingungen macht, gibt es keinerlei Veranlassung zur Strafverfolgung von offizieller Seite aus.

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20.01.2012, 15:46 Uhr
 
VikBrownn

Das programmieren zu wissenschaftlichen Zwecken ist völlig legal,daher sie könnten z.B. einen Virus programmieren um dann virtuell seine Verbreitung zu messen oder innerhalb eines abgeschirmten Netzwerkes,da könnte sie keiner belangen.Auch wenn sie den Virus nur in einer Schublade liegen lassen,ist es nicht strafbar.Die Strafbarkeit entsteht erst durch das penetrieren,infiltrieren und manipulieren von Fremdsystemen.Selbst wenn sie Ihn an ihrem eigenen Rechner ausrobieren ist das kein Problem,da sie sich nur selber schaden,verbreitet sich der Virus durch Netzwerke wie dem Internet,sollten sie dies allerdings unterlassen,hier wäre je nach Fall zumindest von Fahrlässigkeit die Rede.

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