. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
classria31

Wie üblich ist es mittlerweile, auch schon am ersten Krankentag eine Krankschreibung beim Chef einreichen zu müssen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (10)
25.10.2011, 10:14 Uhr
 
starmax

Zufälle gibt es....manchmal ja wirklich. Aber die Mehrheit - im gewerblichen Bereich - zeigt wohl damit ihre Null-Bock-Haltung.

Dagegen hilft imho nur hartes und konsequentes Handeln schon beim Einstellungsgespräch. z.B. Zusatzvereinbarung: "Mir ist bewußt, daß fahrlässig oder unentschuldigt herbeigeführte Fehltage eine Schadenersatz auslösende Handlung darstellen, deren vom Unternehmen ausgelegte Kosten für Ersatzbeschaffung ich nach §§BGB zu tragen habe"

Antwort bewerten » rating (4 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
25.10.2011, 11:27 Uhr
 
Alex64

Gar nicht - das wäre (wenn allgemein gefordert) ein klarer Verstoß gegen §5 (1) EntgFG.

Das KANN aber gefordert werden, wenn gewisse Umstände (regelmäßige Fehlzeiten Montags oder Freitags z.b.) den Verdacht nahelegen, dass der AN nur blau macht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.10.2011, 12:38 Uhr
 
Skorti

@starmax

Wie würde mein alter Deutschlehrer sagen: "Ist ja nett geschrieben, aber Thema verfehlt. Sechs! Setzen!

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
25.10.2011, 17:09 Uhr
 
ing793

bei uns ist es üblich

@Alex: der Paragraph sagt im dritten satz. "der Arbeitgeber kann ihn früher verlangen"

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.10.2011, 21:01 Uhr
 
starmax

@skorti -erbitte Aufklärung. Ich steh echt auf dem Schlauch, kann kein "anderes Thema

" erkennen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.10.2011, 23:03 Uhr
 
Skorti

@starmax, das mag am Horizonzt liegen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.10.2011, 01:23 Uhr
 
starmax

Ja, skorty, unteres Niveau Ihrerseits: Sie stellen eine Behauptung auf - und statt sie, auf Nachfrage, zu belegen, retten Sie sich mit billiger Ironie.Das ging daneben- wer kann Sie da noch ernst nehmen?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.10.2011, 02:20 Uhr
 
Felix Berger

Wenige Betriebe fordern ein ärztliches Attest schon am ersten Krankheitstag. In den meisten Fällen trifft die Regelung "nach drei Tagen" zu. Ich habe einen sehr netten Chef, der gar keine sehen will, allerdings nutze ich es auch nicht aus ;-) Aber das ist wohl eher selten der Fall!!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.10.2011, 00:14 Uhr
 
Horsdt62

nach deutschem gesetz ist der arbeitgeber dazu berechtigt, den krankenschein zu verlangen. wenn man nicht zur arbeit kommen kann, muss man einen arzt aufsuchen. die in anderen ländern übliche dreitagesfrist ist hierzulande nicht gültig - leider, denn es würde viel arbeit vermeiden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
31.10.2011, 20:11 Uhr
 
Jannis Sch...

Da es drei Karenztage gibt, reicht häufig ein einfacher Anruf. Ohne den Zettel hat man im Zweifel aber keine Möglichkeit zu beweisen, dass man wirklich krank war. Es kommt vor allem auf das Arbeitsklima an, ob der Chef die Krankheit ohne Krankschreibung glaubt oder nicht. Am besten fragt man nach, wenn man sich krankmeldet.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN