. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
TKKG

Wie und Wo ist der Begriff "Bestandsschutz" (im Bauwesen) definiert.

Da es gerade keine dringenderen Fragen gibt, wage ich es mal.

Es gibt ja kein Gesetz, das den Bestandsschutz zum Inhalt hat. Trotzdem gibt es ihn. Aber auf welcher Grundlage? Warum ist er trotzdem rechtskräftig?

(Und kommt mir jetzt nicht mit irgendwelchen Wikipedia-Artikeln! Die kenne ich auch! Ich brauch etwas handfestes, zitierfähiges für eine Doktorarbeit! Kein "Ich hab mal von meiner Oma gehört, dass..."


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (11)
22.03.2011, 00:29 Uhr
 
Ingenius

Tolle Frage, Antwort aber nicht aussichtlos, hier posten ja bekanntlich nur Experten und Spezialisten für Dissertationen im Baurecht. Ist die Frage wirklich ernst gemeint?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
22.03.2011, 00:37 Uhr
 
TKKG

Ja ist sie. Ich muss/soll begründen warum Sicherheitstechnische Maßnahmen nicht nachträglich angebracht werden müssen, nachdem die Bauordnung geändert wurde.

Aber ich glaube kaum, dass hier was sinnvolles kommt.

Ich erwarte eher sowas wie:

"Das Bestandsrecht ist ein Rechtskonstrukt und hat Gültigkeit und was rechtskräftig genehmigt wurde, muss nicht nachträglich verändert werden" Wahlweise noch mit Verweis auf Art. 14 GG.

Antworten, die darüber hinaus gehen, würden mich doch sehr überraschen...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.03.2011, 01:11 Uhr
 
Ingenius

@ TKKG

Ja, so wird es sein. Ich habe da so meine Erfahrung mit aussichtlosen Fragen gemacht, jemand hat sie sogar als dämlich bezeichnet. Ich könnte aber einen Hinweis liefern: In der Technik, z.B. im Automobilbau, ist es nicht erforderlich, alte Typen umzurüsten, wenn neue Vorschriften in Kraft treten, das wäre unzumutbar. Die Rechtsordung dahinter kenne ich nicht, aber vielleicht werden Sie auf diesem Gebiet fündig und finden etwas Verwertbares.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.03.2011, 08:46 Uhr
 
Musca

Der Bestandsschutz dient dazu, Eigentümer vor Entzug des Eigentums, bzw. der Nutzungsmöglichkeiten zu schützen. Eine Vorschrift, welche den Bestandsschutz abschließend regelt, gibt es meines Wissens weder im Bauplanungs- noch im Bauordnungsrecht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.03.2011, 13:05 Uhr
 
elfigy

ich würde mit dieser frage zu meiner gemeinde oder stadt ins bauamt dort gehen und die mit so rechtsfragen versierten mitarbeiter danach fragen.. meistens bekommt man, wenn man nett fragt, auch gerne kompetente antworten. und die gesetzeslage ist denen sicher auch bekannt.

viel erfolg !

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.03.2011, 15:06 Uhr
 
Alex64

O.K. - denn versuch's mal mit dem § 35 Abs. 4 BauGB, den dazu vorliegenden Kommentaren und der weiterführenden Rechtsprechung...

:-) Steht übrigens auch in Wiki. :-)

Ansonsten sind wir eben nunmal im verwaltungs -oder sogar im verfassungsrechtlichen Bereich....

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
22.03.2011, 19:11 Uhr
 
TKKG

Ja, okay! Ihr findet immer ein Schlupfloch! Den § 35 hab ich natürlich auch schon angesehen. Wie ich schon sagte: Ich kenne die Meinung der alwissenden Müllhalde!

Das Problem: § 35 bezieht sich auf den Außenbereich und das nützt mir gar nichts!

Der Fehler liegt natürlich bei mir, weil ich nicht dazugesagt habe, dass ich nicht nur Art. 14 GG, sondern auch § 35 BauGB gelesen habe. *an diese Stelle würde ich gerne den Smiley machen, der seinen Kopf immer wieder gegen die Wand haut*

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2011, 14:48 Uhr
 
starmax

Er gilt sicher nicht für Betriebsgenehmigung von AKW´s, wenn wesentliche neue Erkenntnisse oder Überprüfungen einem normalen und emissionsfreien Betrieb der Anlage widersprechen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2011, 18:26 Uhr
 
TKKG

Du spinnst! Bei meiner Frage ging es um fehlende Treppengeländer und die Gründe warum sie nicht nachgerüstet werden!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2011, 19:09 Uhr
 
StechusKaktus

Wie wäre es denn damit?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
06.04.2011, 00:52 Uhr
 
TKKG

Ja, das wäre in der Tat ein interessanter Aspekt gewesen: Art. 14 und 20 vs. Art. 2

Aber mittlerweile bin ich mit dem Thema durch.

Leider kann man die Fragen hier nicht schließen!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN