



Da die Bundesregierung diesbezüglich ein Gesetz verabschiedet hat, ist das Verbot verbindlich. In einigen Firmen wird allerdings "Rücksicht" auf die Raucher genommen und es wurden sogenannte Raucherinseln geschaffen. Diese sind meist im Freien, so dass die Nichtraucher nicht belästigt werden. Die Festlegungen dazu sind meist in BEtriebsvereinbarungen.




Meines Wissens gibt es verschiedene einschlägige Regelungen, aber ganz konkret steht das ganze in § 5 der Arbeitsstätten-Verordnung. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Nichtraucher am Arbeitsplatz vor schädlichem Zigarettenrauch geschützt werden.




Ja, das gibt es. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Raucher hingegen sind da auf Kulanz angewiesen. Spezielle Raucherräume sind nämlich nicht verpflichtend. Aber meist gibt es sie, oder zumindest die Möglichkeit regelmäßig rauszugehen.