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bobbaisfat007

Wie verhält es sich mit Kindergeld und Ausbildung? Kann ich während einer Lehre trotzdem noch Kindergeld beziehen?


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ANTWORTEN (7)
30.05.2011, 18:45 Uhr
 
Highspeed

Für Deinen eigenen Kinder ja, für Dich bekommen es Deine Eltern, bis Du 27 bist, abhängig von verschiedenen Voraussetzungen. Einfach mal googeln.

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01.06.2011, 10:05 Uhr
 
IvieB

Solange das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, hat das Kind auch während der Ausbildung Anspruch auf Kindergeld. Weil unsere Tochter in einigen Monaten eine Ausbildung zur Bankkauffrau absolvieren wird, habe ich mich nämlich auch schon mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt.

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01.06.2011, 10:21 Uhr
 
schillafrida

Kindergeld gibt es nur bis 25 ! Und auch nur dann, wenn das Einkommen eine bestimmte Summe nicht übersteigt. Unsere Tochter hat eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und ihre Vergütung war zu hoch - da gab es kein Kindergeld. Jetzt ist sie in einem Medizinstudium, da gibt es wieder Kindergeld - aber eben nur bis 25. Das verlängert sich auch nicht um die Zeit der Ausbildung . Das wäre ja auch zu schön !

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01.06.2011, 15:49 Uhr
 
schillafrida

noch einer Ergänzung : abgeleisteter Wehrdienst oder Zivildienst verlängert den Kindergeldanspruch über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus.

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03.06.2011, 17:27 Uhr
 
Nils Huber

Normalerweise erhälst Du diese staatliche Leistung auch während Deiner Ausbildung. Allerdings darf dabei Dein Einkommen aus dem Ausbildungsverhältnis jährich den Betrag von über 8.004,00 € nicht übersteigen. Das entspricht einer monatlichen Vergütung in Höhe von 667,00 €.

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05.06.2011, 20:06 Uhr
 
Stechröder...

Das ist nicht ganz eindeutig zu beantworten - man muss da gucken, wieviel Ausbidungsvergütung Dein Kind bekommt. Anders ist es beim Studium, da gibt es bis zum 25. Lebensjahr fast immer Kindergeld, ausser Dein Kind verdient nebenbei viel mit nebenberuflichen Jobs.

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06.06.2011, 11:47 Uhr
 
marco.gehring

Das Kindergeld gibt es bis zum 25sten Lebensjahr, wenn das NETTOeinkommen unter 8004,- EUR im Jahr liegt. Die Werbekostenpauschale z.B. abzuziehen. In vielen Fällen macht es auch Sinn gewisse geeignete Sparformen zu nutzen um das Kindergeld zu bekommen. Genaue Auskunft über die Möglichkeiten gebe ich gerne unter marco.c.gehring@web.de

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