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Wie verhält sich das eigentlich mit dem Mietverhältnis wenn kein Mietvertrag vorhanden ist? Kann ich dann jederzeit einfach ausziehen?


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ANTWORTEN (5)
22.04.2012, 15:56 Uhr
 
bifu70

Warum darfst du dann die Wohnräume nutzen, wenn kein Vertrag da ist? Und auf welcher Basis zahlst du wohl deine Miete? Sprich: Natürlich habt ihr einen wirksamen Mietvertrag geschlossen. Der ist auch dann gültig, wenn er nicht schriftlich, sondern nur mündlich gefasst wurde. Es gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen. Näheres findest du z.B. hier.

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22.04.2012, 21:02 Uhr
 
iwan57

Natürlich kannst du jederzeit ausziehen; egal ob der Mietvertrag mündlich oder schriftlich ist. Hauptsache, du zahlst die vereinbarte Miete weiter.

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23.04.2012, 07:05 Uhr
 
Gregoraf23424

Auch wenn Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben ist es so, als ob Sie einen hätten. Für Sie gilt alles genauso, als wenn Sie einen hätten. Sie müssen pünktlich die Miete zahlen, haben evtl. das Recht die Miete zu kürzen, aber Sie müssen sich auch an die Kündigungsfristen halten. Diese sind auch bei einem nicht schriftlich erfassten Mietverhältnis 3 Monate. Vor allem, auch wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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24.04.2012, 11:25 Uhr
 
Rallesch

Wenn kein Mietvertrag da ist, gelten trotzdem die Grundlagen des BGB §535. Da der Vertrag keine Pflicht ist, gelten auch mündlich geregelte Mietverhältnisse. Das heißt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die aber schriftlich gemacht werden muss. Sie können nicht einfach ausziehen, die Regel muss eingehalten werden, sonst müssen sie zahlen.

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26.04.2012, 13:08 Uhr
 
Hans Hoffmann

Generell gilt

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