. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Olaf Schmitt

Wie verhält sich das in einer eheähnliche Gemeinschaft wenn einer der Partner Hartz IV beantragen muss?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
11.11.2011, 20:05 Uhr
 
schafschaf20

Die Einkünfte des Partners werden bei der Berechnung des Bedarfs mit berücksicht, weshalb auch er diese offenlegen muss. Dadurch kann es unter Umständen passieren, dass der normale Satz gekürzt wird, da der Partner in der eheähnlichen Gemeinschaft mit für den Empfänger von Hartz 4 aufkommen muss. Das nennt sich dann Bedarfsgemeinschaft.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
12.11.2011, 15:26 Uhr
 
NiWa_12

Wenn es sich tatsächlich und eine solche Gemeinschaft handelt, dann werdet ihr für die Berechnung von Hartz 4 auch als Bedarfsgemeinschaft gesehen, das heißt das Einkommen des Partners wird für die Berechnung des Hartz 4 Satzes herangezogen und voll berücksichtigt. Das Thema ist aber sehr vielschichtig und nicht einfach, deshalb solltest Du Dich beraten lassen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.11.2011, 22:37 Uhr
 
IchBinSauer46

Sollte seit mehr als einem Jahr zwischen den beiden Partnern eine nicht eheliche Gemeinschaft bestehen bestehen, dann fließt das Einkommen des Partners mit in die Berechnung ein. So wurde es gesetzlich bestimmt, weil dann ein gegensätzlicher Wille vorausgesetzt wird, für den anderen aufzukommen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick