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rüdaas1978

Wie viel Radbeleutung ist eigentlich Pflicht? Hinten und vorn ist klar. Und sonst? Und wie teuer kann ein Verstoß werden?


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ANTWORTEN (6)
04.05.2011, 12:54 Uhr
 
wissensbolzen

Was meinst du mit sonstigen Beleuchtungen? Die Relfektoren an den Speichen?

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04.05.2011, 14:50 Uhr
 
netter_fahrer

Es darf immer nur 1 Leute auf einem Fahrrad fahren, es sei denn es ist ein Tandem ;-)

Die Beleu c h tung hingegen steht hier nachzulesen.

Fahren ohne Licht am Rad kostet mindestens 10 €, aber: Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03).

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04.05.2011, 16:42 Uhr
 
TKKG

Ganz kurz: vorne weißes, hinten rotes Licht, Dynamo mit 3 W und 6 V!

2 rote Reflektoren hinten, ein weißer vorne. Reflektoren an den Pedalen und den Speichen und zusätzlich ein reflektierender Streifen an den Rädern!

Steht alles in der StVZO § 67!

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06.05.2011, 14:03 Uhr
 
Harald Har...

Du brauchst einen Scheinwerfer, der von einem Dynamo betrieben werden sollte. Dessen Licht muss weiß sein. Dann brauchst du einen Frontreflektor, auch weiß, und zwei Rückreflektoren, rot. Dazu kommen dann zwei gelbe Speichen- und zwei gelbe Pedalreflektoren.

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06.05.2011, 18:49 Uhr
 
derJaeger

Sonst sind lediglich Reflektoren an den Rädern eine vorgeschriebene Sache. Wenn man ohne eine Lampe erwischt wird, kostet es das erste Mal eine Ermahnung, aber dann 10 Euro und wenn´s dann nochmal passiert 25 Euro, das kann bis zu einem Punkt gehen, selbst wenn man keinen Führerschein hat.

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06.05.2011, 19:25 Uhr
 
brandteetgh2

Meines Wissens muss man gemäß der Straßenverkehrsordnung sein Fahrad neben der Beleuchtung vorne und hinten noch mit diversen Reflektoren ausstatten. Dazu zählen Speichenreflektoren oder alternativ mit Reflektorstreifen versehene Reifen. Hierbei sind vorne weiße Reflektoren und hinten rote Reflektoren einzusetzen. Last but not least dürfen auch Pedalreflektoren nicht fehlend.

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