



Eigentlich finde ich die Frage daneben, habe mir aber die Mühe gemacht, im Neufert, dem Nachschlagewerk für Architekten , nachzusehen. 2,60m x 3,10 m werden dort als Minimalwert für ein Schlafzimmer vorgesehen, den Rest bitte selbst ausrechnen, bin müde




Ich nehme mal an (zu deinen Gunsten) dass du dich nur etwas "ungeschickt" ausgedrückt hast und die Formulierung "3 1/2 Zimmer Wohnung" in so mancher Anzeige meinst...???
Das wiederum hat nichts mit der Größe zu tun, sondern mit der Abgrenzung eines Raumes gegenüber den anderen Räumen.
Ist z.B. das "Esszimmer" nicht durch eine geschlossene Wand mit Tür komplett vom Wohnzimmer abgetrennt, spricht man von "1 1/2 Zimmern".




Das fand ICH jetzt mal interessant. ich habe mich nämlich auch immer gewundert über diese "halben " Zimmer. vielen Dank!!




Das gilt vielleicht auch für "gefangene" Zimmer, deren Betreten nur durch ein anderes und nicht vom Flur aus möglich ist.




Soweit ich weiß, muss ein Zimmer mindestens 10 qm haben, um ein ganzes Zimmer zu sein. Zwischen 6-10 qm kann ein Zimmer als halbes Zimmer gelten. Eine entsprechende DIN ist jedoch schon lange ungültig. Hier gibt es weitere Infos: http://www.bauinfotipps.de/html/wohnflaeche.php.




Geht es um ene Bezeichnung in einem Mietvertrag? Dabei geht es meist nicht um die Größe, sondern um die Abgrenzung. Wenn ein Raum nicht durch Wand und TÜr von einem anderen Raum getrennt ist, sondern durch einen verrückbaren Raumteiler und durch Wände nur angedeutet, kann der als halb angegeben werden.