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Mathyangel2

Wie weit darf ein Dachüberstand über die Grundstücksgrenze reichen?


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ANTWORTEN (8)
10.02.2012, 15:21 Uhr
 
starmax

Keinen Millimeter.

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10.02.2012, 15:28 Uhr
 
kurtweck

solange das dach nicht das gegenübliegende Haus berührt sollte eigentlich alles ok sein

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10.02.2012, 15:33 Uhr
 
mmarkus

Steht im für Dich gültigen Baurecht (Bund, Land, ggf. Gemeinde/Baugebiet). Im Allgemeinen mußt Du in Deinem Baufenster bleiben, und das hört normalerweise an Deiner Grundstücksgrenze auf. Ausnahmen kann ich mir vorstellen, wenn Du bis zur Gehsteigkante bauen darfst und das Dach dann über den Gehsteig reicht.

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10.02.2012, 17:02 Uhr
 
Fredolino

Bei Grenzbebauungen, mag es Ausnahmen geben, welche aber anzeige- bzw. genehmigungspflichtig sind. Frag beim zuständigen Bauamt nach.

Fredolino

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11.02.2012, 09:55 Uhr
 
inge-zauber3

Wenn ein Nachbarshof angrenzt, darf nicht mal 1cm hinausragen. Schon da, kann der Nachbar klagen und das würde für Sie ein Rückbau bedeuten. Solange der Nachbar kein Problem damit hat, ist es egal wie weit es über die Grundstücksgrenze reicht. Am besten mit dem Nachbarn reden und die Sache schildern und eventuell eine schriftliche Bestätigung geben lassen falls er nichts dagegen hat. Sollte das Nachbarshaus aber mal verkauft werden kann der Neue Eigentümer die Sache wieder ins Rollen bringen und da bringt Ihnen die Unterschrift von dem Vorbesitzer gar nichts.

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11.02.2012, 16:15 Uhr
 
IngeStar

Eine Überbauung über die eigene Grundstücksgrenze hinaus ist generell nicht gestattet, weil damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke einhergeht. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist dies rechtlich gestattet. Dies muss aber explizit im Bebauungsplan erwähnt werden, ansonsten hat der Besitzer des angrenzenden Grundstücks zivilrechtlichen Anspruch auf die Beseitigung des Dachüberstands.

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19.02.2012, 23:21 Uhr
 
Annanna

Über die eigene Grundstücksgrenze darf ein Dachüberstand überhaupt nicht reichen. Ganz im Gegenteil, selbst wenn der Dachüberstand in die Nähe der Grundstücksgrenze kommen sollte, so ist dafür eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Im Bebauungsplan ist genau angegeben, wie weit ein Nebengebäude, inklusive Dachüberstand, von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt werden darf.

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19.02.2012, 23:29 Uhr
 
bh_roth

Dein Dach darf genau 0 cm in das angrenzende Grundstück hineinragen.

Warum äußern sich hier Leute, die nur Mutmaßungen anstellen? könnte sein... müsste sein... Solche Antworten helfen niemandem, weil man dann so schlau ist wie früher. Irgendwie erinnert mich das an Stammtischgequatsche.

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