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Wie weit dürfen die Mülleimer des Nachbarn Über meine Grundstücksgrenze ragen, wenn ich ohnehin degegen bin?

Die Transportgriffe der Mülleimer meines Nachbarn ragen total in mein Grundstück.Darüber grenzen die beiden Garagen aneinander .Von dort tropft es auf die Mülleimerdeckel.Mein Schlafzimmer ist direkt neben der Auffahrt, so daß man das Tropfgeräusch hört. Der Nachbar war stinksauer, weil ich ihn nachdrücklich gebeten habe,seine Tonnen nicht auf mein Grundstück ragen zu lassen.


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ANTWORTEN (4)
08.05.2012, 22:52 Uhr
 
antwortomat

Genau, das geht gar nicht! So ein großer Mülleimergriff hat mir mal Wochenlang die Haustüre versperrt. Außerdem hing mal ein Faden Zahnseide aus dem Mülleimer. Ich hab' dann das Ordnungsamt angerufen. So oft, bis ich mit dem Richtigen verbunden war. Der schickte dann ein paar Herren mit einer weißen Jacke und langen Ärmeln und vielen Schnallen um mich abzuholen.

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09.05.2012, 06:41 Uhr
 
Alex64

Sollte diese "Frage" einen realen Hintergrund haben, muss ich mich wiederum tatsächlich fragen: "Hat der Idiot ansonsten keine Probleme?"

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09.05.2012, 08:19 Uhr
 
bh_roth

In Deutschland ist es einfach so, dass von den 3-4 direkten Nachbarn, die man hat, mindestens einer ein Stinkstiefel ist. Hier bin ich mir allerdings nicht sicher, wer in diesem Falle der "Stinkstiefel" ist. Natürlich ist es schon ein grober Verstoß gegen die Friedenspflicht unter Nachbarn, wenn der Griff einer Mülltonne auf des Anderen Grundstück ragt, und darüber hinaus Wassertropfen von der gegnerischen Garage die wohlverdiente Nachtruhe stören.

Diesen schon gravierenden Verstößen kann man nur besonnen begegnen. Im Falle der Mülltonne würde ich die Griffe mit der Felx abtrennen. Und dort, wo die Tropfen herunterkommen, ein Blech installieren, welches die Wassermassen auf das Nachbargrundstück leiten. Im ersten Fall freut sich der Nachbar über eine ungewohnt handliche Mülltonne, im zweiten Fall über zusätzliches Regenwasser, welches er dann für seine Blumen benutzen kann. So können durch nur geringen Aufwand beide Parteien zufrieden gestellt werden.

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09.05.2012, 17:47 Uhr
 
miele

Da würde ich sofort gegen angehen ! Das Ordnungsamt oder besser die Polizei informieren.

Vorher solltes Du aber sicherstellen, daß das, was du für "deine" Grundstücksgrenze hälts, auch tatsächlich der gemeinsamen Grenze entspricht. In der Praxis zeigt sich nämlich relativ häufig, daß der angenommene Grenzverlauf häufig in einer Größenordnung von bis zu 20 cm vom tatsächlichen Grenzeverlauf abweicht.

Nicht daß du nacher die Grenzmauer oder gar die Garage abreissen mußt.

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