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WK-Mann389

Wie werden die Schrägen einer Dachwohnung bei der Gesamtgröße der Wohnung angerechnet? Gibt es Regeln?


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ANTWORTEN (6)
15.09.2011, 17:25 Uhr
 
ing793

Bei einer Raumhöhe über 2m wird die darunterliegende Fläche voll angerechnet.

Bei einer Raumhöhe zwischen 1m und 2m wird die darunterliegende Fläche halb angerechnet.

Darunter gar nicht mehr.

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15.09.2011, 17:28 Uhr
 
Evolancer

Alle Flächen unterhalb von 1 m Höhe zählen gar nicht,

Flächen zwischen 1 und 2 m Höhe zählen halb,

alles über 2 m Höhe zählt voll.

Siehe z.B. hier

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16.09.2011, 13:26 Uhr
 
Nelchen

Das ganze steht in der Wohnflächenverordnung, (gilt ab dem 01.01.2004) vorher war es die 2. Berechnungsverordnung. Da steht aber genau das drin was die Leute vor mir gesagt haben.

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17.09.2011, 15:48 Uhr
 
Manuel Müller

alles, was unter einem meter hoch ist, darf gar nicht in die berechnung der wohnfläche eingerechnet werden. zwischen einem und zwei metern raumhöhe fließt zur hälfte ein, und alles was darüber geht, zur 100 %. wenn man das allein ausrechnen will, kommt man häufig schnell an seine grenzen. wenn man auf nummer sicher gehen will, sollte man das von einem architekten machen lassen.

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19.09.2011, 21:40 Uhr
 
Nico Sommer

Ja da gibt es genaue Regeln. Die Zimmerhöhe muss einen Mindestwert haben. Ich glaube bei 1,80m. Was niedriger ist aber höher als 1 Meter wird zur Häfte berechnet. Was noch niedriger ist, gar nicht. Die Höhenangaben solltest du nochmal überprüfen, da garantiere ich nicht für, aber das mit der halben Fläche stimmt garantiert.

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21.09.2011, 11:18 Uhr
 
juliuspast...

Ohne hundertprozentige Garantie habe ich noch folgende Regeln im Hinterkopf: Beträgt die Wandhöhe weniger als 1m wird sie gar nicht eingerechnet, bei weniger als 2m nur zur Hälfte.

Das gilt übrigens nicht nur speziell für Dachwohnungen, sondern für alle Schrägen.

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