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mejuTTa

Wie wird bei dem Kindesunterhalt ein anrechenbares Einkommen ermittelt?


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ANTWORTEN (3)
24.10.2010, 14:18 Uhr
 
Heraklit1970

Einfach mal bei Wikipedia nach Kindesunterhalt nachschauen...

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24.10.2010, 15:13 Uhr
 
starmax

Eltern schulden Kindesunterhalt in Natural- und Barleistungen. Letztere werden nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Ab einem Netto-EK von mehr als 5.100,- des Unterhaltspflichtigen (=1.800,- Unterhalt mtl. ) wird individuell berechnet - und da sollte auch ein Steuerberater für Verhandlungen drin liegen...

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26.10.2010, 17:54 Uhr
 
mattis3

Unter anrechenbarem Einkommen versteht man weitgehend alle Einkommensarten; Kindergeld, Sozialhilfe, Pflegegeld usw. Ob der Kindesunterhalt anrechenbar ist, was du wohl wissen willst, wie ich denke, ergibt sich aber gänzlich aus der konkreten Situation.

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