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TatjaRetter

Wie wird eigentlich eine Hausbesetzung heutzutage strafrechtlich geahndet?


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ANTWORTEN (6)
12.02.2012, 19:51 Uhr
 
antwortomat

Hausfriedensbruch

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13.02.2012, 16:36 Uhr
 
Behrjoe

Da bringt die Poizei die Mietverträge vorbei, und kassiert die Miete!!!!

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14.02.2012, 23:10 Uhr
 
giggigeorge12

Hausbesetzungen werden nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Es handelt sich bei einer Hausbesetzung um Hausfriedensbruch gegenüber dem Besitzer des Hauses. Da es sich bei § 123 um ein Antragsdelikt handelt, liegt es im Ermessen des Hausbesitzers, ob er den Hausfriedensbruch zur Anzeige bringt oder nicht. In Deutschland ist die Bewertung von Hausfriedensbruch sehr umstritten.

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16.02.2012, 17:51 Uhr
 
Frederioge...

Eine Hausbesetzung ist nach dem heutigen Strafrecht sogenannter Hausfriedensbruch. Dazu können je nach Situation auch noch schwerer Vandalismus und Sachbeschädigungen hinzukommen, beispielsweise wenn die Bausubstanz durch die Besetzung deutlich verschlechtert wird oder Wände verschmutzt werden. Dem Eigentümer des Hauses kann außerdem Schadensersatz zustehen. Die Strafe kann also ganz unterschiedlich aussehen.

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17.02.2012, 08:55 Uhr
 
Maximal Kr...

Eine Hausbesetzung ist im Sinne des Strafrechts Hausfriedensbruch am Eigentum eines Besitzers. In Deutschland wird die Hausbesetzerszene allerdings nicht so verfolgt und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen, wie zum Beispiel in den Niederlanden. In Deutschland ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt, wird also nicht automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt, sondern findet nur Anklage, wenn der Besitzer seine Ansprüche geltend macht.

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17.02.2012, 12:08 Uhr
 
bh_roth

Falsch ist, eine Hausbesetzung nur auf den § 123 zu beziehen. Dabei wäre es tatsächlich ein Antragsdelikt. Eine Hausbesetzung kann schnell zu schwerem Hausfriedensbruch werden - § 124 -, und schon ist es vorbei mit einem Antragsdelikt. Da ist man dann schnell bei vorliegendem öffentlichem Interesse. Also nix mit Antrag. Auch die Strafandrohung ist dann höher.

Also ruhig mal weiterlesen!

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