. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Udo Möller

Wir dunkel dürfen getönte Autoscheiben sein? Braucht man dafür eine ABE?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
27.09.2010, 08:18 Uhr
 
Vincent Sc...

Alle Produkte, die auf dem deutschen Markt an Privatkunden verkauft werden, sind vom Grad ihrer Dunkelheit natürlich legal. Eigentlich gibt es da keine Beschränkungen. Allerdings brauchst du tatsächlich eine ABE, sonst wäre dein Vorhaben nämlich strafbar.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
27.09.2010, 10:08 Uhr
 
Ronald Arnold

DUnkle Autoscheiben können schon zimlich dunkel sein,allerdings dürfen nur die hinteren fenster und die Heckscheibe mit solcher Folie beklebt werden.Alle Folien im Handel haben an sich eine ABE,so daß man die nur noch auf die Scheibe kleben muß,oder kleben läßt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.09.2010, 13:11 Uhr
 
Andre Becker

Hey,

du musst wissen, dass du nur die Heckscheibe sowie die beiden hinteren Seitenscheiben tönen darfst. Die Scheiben dürfen, soweit ich weiß, auch nicht komplett getönt sein, sondern so, dass man noch durchsehen kann. Eine ABE bekommst du erst dann, wenn du dich an alle Vorschriften hälst!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN