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Pattie

Wir haben ein Sofa bestellt und die Firma kann seit Monaten nicht liefern. Was können wir tun? Können wir einen Preisnachlass fordern?


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ANTWORTEN (6)
22.01.2012, 15:15 Uhr
 
antwortomat

Preisnachlass, ja, kann man mal versuchen. Entschädigung, nein.

Ihr könnt denen eine letzte Lieferfrist setzen. Aber wirklich nur eine!

Danach vom Vertrag zurücktreten, weil nicht geliefert wurde. Beides schriftlich! Das bedeutet aber auch, dass Ihr mit ziemlicher Sicherheit 'nen Anwalt braucht um an die evtl. bereits gezahlte Kohle zu kommen.

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22.01.2012, 16:48 Uhr
 
netter_fahrer

Frist setzen, bis zu der zu liefern ist (min. 14 Tage).

Wird bis dato nicht geliefert, können Sie schriftlich vom Kauf zurücktreten.

Was soll denn ein Preisnachlass bewirken? Sie wollen doch dass das Sofa geliefert wird - mal hier lesen:

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22.01.2012, 17:47 Uhr
 
HeinzBabbe...

Ihr könnt aber trotzdem eine Entschädigung fordern!


Genau genommen könnt ihr so ziemlich alles fordern...

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23.01.2012, 21:53 Uhr
 
Leo Bird

Man sollte auf jeden Fall schriftlich reklamieren und um eine Minderung

des Kaufpreises bitten.

Falls die Lieferung zu lange dauert, sollte man dem Händler schriftlich

eine Frist setzen, bis zu der er die Ware spätestens liefern soll.

Darin ist dann klar anzukündigen, daß man vom Kaufvertrag zurücktritt,

wenn die Ware nicht rechtzeitig geliefert wird.

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06.02.2012, 19:55 Uhr
 
kALLePoWeR

Grundsätzlich ist der Händler dazu verpflichtet, die Lieferzeiten vor der Bestellung zu nennen. Kann diese dann nicht eingehalten werden, kommt es darauf, ob diese Verzögerung unverschuldet ist. Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines Streiks beim Hersteller oder gibt es Schwierigkeiten beim Transport zum Händler, dann kann man nicht auf die Einhaltung des Liefertermines bestehen. Es kann noch einmal eine Nachfrist gesetzt werden. Grundsätzlich kann man dann jedoch jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

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09.02.2012, 00:05 Uhr
 
lyricsterm...

Wenn man ein Möbelstück ausgesucht und gekauft hat,hat man einen Vertrag abgeschlossen.

Der gilt zwischen Verkäufer und Käufer und wenn der Verkäufer einem nicht sein Eigentum besorgen kann. Hat der Verkäufer den Vertrag nicht eingehalten und dagegen verstoßen.

Dagegen kann man vor Gericht klagen, oder aber auch vor Ort bei dem Verkäufer einen Preisnachlass fordern.

Meist passiert das auch reibungslos.

Sollte sich der Verkäufer stur stellen, bleibt nur der Rechtliche Weg offen.

Dann sollte man auch in Erwägung ziehen, gänzlich vom Verkauf zurück zu treten.

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