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MietzeKatze

Wir müssen wegen der Arbeit meines Mannes umziehen und meine Kleine (2.Klasse) muss dann auch in eine andere Schule. Wo muss ich den Grundschulwechsel denn melden (welche Behörde)?


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ANTWORTEN (3)
13.02.2011, 11:40 Uhr
 
Frog

1. Anmeldung an der Schule mit letztem Zeugnis.

2. Das Schülerstammblatt wird auf dem Dienstweg von der alten Schule der neuen Schule zugeführt, wenn nicht anders vorgesehen.

3. Erkundigung nach Schülerfahrtkosten!

4. Wichtig: Ist die aufnehmende Schule nicht in der Lage, das Kind zu übernehmen (Klassen überfüllt), so muss die neue Schule nach Auswahlmöglichkeiten suchen.

5. In der Regel ist die Beibringung des Stammbuches nicht erforderlich, da die Angaben daraus bei der Erstanmeldung (Einschulung) in die Schülerstammkartei übertragen wurden. Mögliche Änderungen mitteilen.

6. Den Personalausweis würde ich bereit halten.

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16.02.2011, 02:20 Uhr
 
Denis Pohl

hallöchen, also wenn ich mich jetzt nicht total irre musst du den schulwechsel in der elementarstufe beim zuständigen schulamt an deinem neuen wohnort anmelden. sollte sich in der ortschaft kein schulamt befinden, rate ich dir, einfach mal beim zuständigen rathaus anzurufen und dich zu erkundigen.

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16.02.2011, 18:10 Uhr
 
Helena Roth

Soweit ich weiß, musst du zunächst bei der neuen Grundschule einen Platz beantragen (Meldebescheinigung müsstest du mitnehmen) und dann bei erfolgreicher Annahme deine Tochter bei der alten Schule abmelden. In jedem Fall würde ich aber mit den Lehrern an der alten Schule schon vorher über den Schulwechsel sprechen.

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