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YellowCab

Wir sind Halbgeschwister und haben uns neulich über Erbrecht unterhalten. Wie ist das in so einem Fall?


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ANTWORTEN (3)
18.08.2011, 17:03 Uhr
 
ing793

in welchem Fall?

Wenn ein Elternteil stirbt?

Wenn einer von Ihnen stirbt?

Sind Sie zu zweit oder mehr, gibt es eventuell Vollgeschwister dabei?

Sorry, ein wenig genauer sollte schon sein.

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19.08.2011, 20:01 Uhr
 
JacobyMagK...

Jeder ist bei seinen eigenen leiblichen Eltern erbberechtigt. Wenn die Eltern ein Ehegattentestament haben, wird es später etwas komplizierter, aber das Erbrecht wird hierdurch nicht aufgehoben. Wenn einer von euch an Kindes statt angenommen wurde, dann gilt auch hier das volle ERbrecht.

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22.08.2011, 17:32 Uhr
 
ArkansasB

ihr habt ja nur ein elternteil - mutter oder vater - gemeinsam. wenn das gemeinsame elternteil stirbt, seid ihr beide erbberechtigt und in der erbfolge gleichrangig. wenn das elternteil stirbt, das nur einer hat, ist auch nur das leibliche kind erbberechtigt.

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