. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 60755

Wir wollen eine Immobilie kaufen! Die nachträglich gebaute Garage steht etwas auf dem Nachbargrundstück, eine Baulast ist auf dem Nachbargrundstück nicht eingetragen! Was kann man in so einer Situation machen?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
05.04.2013, 15:16 Uhr
 
bh_roth

Du meinst eine sichere Sache? Grundstück neu vermessen lassen, Neue Grundstücksgrenze in den Lageplänen eintragen lassen, sämtliche Kosten übernehmen, dem Nachbarn die "geklauten" m² großzügig abkaufen.

Alternative:

So lassen, und riskieren, dass es deswegen früher oder später zum Streit kommt. Meine Erfahrung: von 3 Nachbarn (rund ums eigene Grundstück) ist immer mindestens einer ein Arschloch.

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
05.04.2013, 15:20 Uhr
 
Amos

na, na, na, lieber bh: die Netiquette sollte doch immer gewahrt bleiben! Pfuiworte sollte man doch lassen, sonst kommst Du auf die stille Treppe! *G*

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 15:36 Uhr
 
bh_roth

Wenn es doch wahr ist!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 18:39 Uhr
 
milienn

bh_roths Antwort ist die beste Lösung, ihr seid dann auf der "sicheren Seite" und habt euch den neuen Nachbarn noch wohlwollend gegenüber gezeigt.

Seid freundlich und gebt zu verstehen, dass ihr ihm nichts streitig machen wollt.

Wenn er es allerdings ganz bös meint und nicht zustimmt, solltet ihr euch besser eine andere Immobilie zulegen.

Denn der "einer von drei" Theorie kann ich vollstens zustimmen.

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 18:43 Uhr
 
Amos

Warum ich jetzt negativ bewertet wurde, ist mir ein Rätsel. Bitte um Auflösung!

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 19:43 Uhr
 
wiki01

@Amos: Du alter Haudegen scheinst einen "Follower" zu haben, der dich ärgern will. Eine andere Erklärung gibt es nicht. Vielleicht haben andere Versuche nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Auch eine Art Mobbing.

Antwort bewerten » rating (4 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 19:46 Uhr
 
Amos

Daran habe ich nicht gedacht. Die Welt ist schlecht. Gebe mir sofort deswegen selber eine negative Bewertung!

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 19:59 Uhr
 
bh_roth

Lieber Amos, du bist ein Spielverderber! Wie kannst du deinem "Freund" diesen Spaß nehmen!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.04.2013, 20:03 Uhr
 
Amos

Lieber bh: SO macht es Spaß!!!!!! (Hab's mit der Fettschrift immer noch nicht!)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN