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Wo muss ich das Trennungsjahr dokumentieren lassen?

Ich bin seit 2 Monaten nicht mehr mit meinem Ehemann zusammen, wohne seither auch nicht mehr mit ihm zusammen.

Nun wurde mir gesagt, dass man das Trennungsjahr dokumentieren lassen muss? Wo genau muss ich da hin? Kann ich das alleine machen?


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ANTWORTEN (13)
06.01.2012, 04:19 Uhr
 
starmax

Eine einfache schriftliche Bestätigung von Deinem Gespons reicht. Will er die nicht geben, ist ein Einschreiben mit Rückschein erforderlich ("Wie Du ja bereits weißt,..." oder "Da Du mir ja leider meinen Auszugstermin nicht bestätigen willst..erkläre ich uns seit dem alsgetrennt lebend.")

Wenn er sich darauf nicht meldet, oder nicht widerspricht, gilt das angegebene Datum. Getrennt leben zum Einreichen der Scheidung muß man übrigens ein Jahr von Kühlschrank und Waschmaschine, nicht von "Tisch und Bett". Wenn sich beide einig sind, können sie das gegenseitig als geschehen behaupten und sind nach drei Wochen geschieden. Nach drei bzw. in Härtefällen fünf Jahren wird auch gegen den Widerstand einer Partei geschieden. Das Gericht muß immer drei Punkte prüfen: Kindesunterhalt/Sorgerecht , Ehegatten-Unterhalt,, Zugewinnausgleich/Rentenansprüche. Den Rest nur auf Antrag.

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06.01.2012, 14:05 Uhr
 
spamonmass

wurdest du im amt, als beim ummelden, nicht nach getrenntlebend gefragt?

da kannst/musst du ein getrenntlebenderklärunjg ausfüllen. und wenn du dich als getrnntlebens meldest, ist der mann entsprechend auch getrenntlebend.

die ämter teilen sich die meldungen gegenseitig mit, das heißt, du musst dich nur an deinem aktuellen wohnort getrenntlebens melden.

das zwingt euch aber auch dazu, eure lohnsteuerkarten ändern zu lassen.

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10.01.2012, 11:37 Uhr
 
Umpalumpa

Alles Schrott! Schrecklich was in Foren für Halbwissen verbreitet wird.

1. Das Trennungsjahr kann man nirgendwo registrieren lassen. In der Regel kann die Trennung durch Auszug aus der Ehewohnung und der damit verbundenen Ummeldung nachgewiesen werden. Da auch eine Trennung in der Ehewohnung möglich ist, aknn es u.U. wenn der Ehegatte es bestreitet schwer werden den Trennung Zeitpunkt später nachzuweisen.

2. Das Gericht ist muß im Rahmen der Scheidung nur den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche bezogen auf die Ehezeit) regeln, wenn dies nich schon durch eine notarielle Erklärung anders geregelt worden ist (z.B im Ehevertrag).

Im Scheidungantrag (durch Anwalt) sollen Angaben gemacht werden , ob Unterhalt Hausrat, Sorgerecht, UMgang und zugewinn geregelt sind. Das Gericht entscheidet in diese Folgesachen aber nur auf Antrag (Anwalt erforderlich).

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10.01.2012, 11:37 Uhr
 
Umpalumpa

Ergänzung:

Am Besten Sie lassen sich durch einen Anwalt beraten. Falls die finanziellen Verhältnisse dies nicht zulassen, gibt es in den Flächenbundesländern die Möglichkeit der Beratungshilfe (Kosten des Anwalts werden durch die Kommune übernommen, bitte bei der Kommune erkundigen) und in den Stadtstaaten (Hamburg, Berlin, Bremen) die öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Dort beraten Richter und Rechtsanwälte kompetent.

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10.01.2012, 12:12 Uhr
 
RedDove

Im Zusammenhang mit dem Trennungsjahr ist in erster Linie wichtig, dass sich beide Parteien darüber einig sind. Wenn eine Partei eine schnelle Scheidung, aus welchen Gründen auch immer, verhindern will, hat sie sonst immer Möglichkeiten dies zu verhindern. Auch ein Auszug mit Ummeldung reicht dem Gericht eventuell nicht aus, wenn eine Partei behauptet, anschliessend regelmässig wieder ohne Anmeldung in der alten Wohnung mit der anderen Partei gelebt zu haben. Man sollte sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen, da das alles sonst sehr unangenehm werden kann.

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10.01.2012, 15:41 Uhr
 
joergterra

Das ergibt sich doch durch die andere Meldeanschrift. Sollte die aber identisch sein, so sollte, wenn sich beide einig sind ein Scheidungsfolgenvertrag beim Notar aufgesetzt werden. Sagen beide dort seit einem Jahr getrennt zu leben wird das in der Kanzlei so festgehalten, dort wird auch alles andere wie Vermögensaufteilung, Rentenanwartschaft und Unterhalt bestimmt. Das ist die einfachste und billigste Art der Scheidung, wenn beide mitspielen und nicht das Geld den Anwälten eher als dem dann ehemaligen Partner gönnen.

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10.01.2012, 18:33 Uhr
 
RedDove

@joergterra: Bezüglich notarieller Regelungen und der Anerkennung des Getrenntlebens wegen der Ummeldung muss ich aufgrund eigener Erfahrungen leider widersprechen (meine Scheidung dauerte insgesamt 8 Jahre und 3 Monate, vor Familiengericht und Kammergericht, sowie Anfragen an den Bundesgerichtshof).

Notarielle Vereinbarungen müssen sich vor Gericht als nicht sittenwidrig belegen lassen. Rentenausgleichsvereinbarungen in einer Vereinbarung werden seit einigen Jahren grundsätzlich nicht mehr anerkannt.

Wie schon gesagt - auf zum Anwalt, falls man sich wirklich scheiden lassen will! Es geht auch ein gemeinsamer Anwalt im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung, während ein Scheidungsverfahren ohne Anwalt in Deutschland nicht zulässig ist.

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11.01.2012, 09:38 Uhr
 
michasch

Also , bei uns lief dass völlig formlos und unbürokratisch ab. Mein Mann hat bei seinem Anwalt angegeben, dass wir seit einem Jahr getrennt leben, und der Anwalt hat das ohne weitere Nachforschungen in den Scheidungsantrag so reingeschrieben. Auch beim Scheidungstermin vor Gericht wurde diesbezüglich nichts nachgefragt oder überprüft. Kommt vielleicht auch darauf an, wie streng das jeweilige Gericht mit solchen Dingen ist. Da wir uns über die Trennung einig waren und beide an einer schnellen Scheidung interessiert, sah wohl auch niemand einen Grund, da was nachzuprüfen. Anders wäre es wohl, wenn einer der Partner behauptet, dass das Trennungsjahr noch nicht um sei, aber dann wäre es vermutlich sowieso schwierig, dass dann zu beweisen bzw. zu widerlegen.

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12.01.2012, 13:52 Uhr
 
velofisch

@RedDove Part 1

Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Der Anwalt, der dies macht, würde sich wegen Parteiverrats strafbar machen. Es ist jedoch möglich, dass nur einer der Partner (nämlich der, der die Scheidung einreicht) einen Anwalt nimmt. Der Anwalt ist dann aber Partei dieses Partners und darf den anderen Partner z.B. auch nicht darüber aufklären, wenn Vereinbarungen für diesen ungünstig sind. Selbst Auskünfte über die Höhe des Kindesunterhalts laut Düsseldorfer Tabelle sind dabei nicht so eindeutig, als da nicht ein Interpretationsspielraum zu Gunsten der eigenen Partei gefunden wird. Bei nur einem Anwalt ist der andere Partner hilflos ausgeliefert - er darf vor Gericht keinerlei Anträge stellen.

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12.01.2012, 13:53 Uhr
 
velofisch

@RedDove Part 2

Anwälte haben den gesetzlichen Auftrag zu streiten und das Maximum für ihre Klienten herauszuholen. Anwälte werden daher immer nur die Argumente, die für ihren Klienten sprechen vorbringen und Gegenargumente nur dann akzeptieren, wenn ihnen gar nichts anderes übrig bleibt. Viele Anwälte eskalieren die Situation und zerstören den letzten Rest Konsens, der zwischen den Partnern besteht. Darüber hinaus haben Anwälte ein Eigeninteresse, Ansprüche ihrer Klienten höher und sicherer darzustellen, als sie tatsächlich sind. Damit erhöht sich der Streitwert und ihr Honorar. Das führt dazu, dass sich nicht selten beide Expartner, die sich praktisch einig waren, nach anwaltlicher Beratung durch den anderen Partner völlig über den Tisch gezogen fühlen. Weder Kinder noch Partner - nur die Anwälte profitieren dann von dem folgenden Streit.

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12.01.2012, 13:54 Uhr
 
velofisch

@RedDove Part 3

In anderen Staaten wird diese Problematik gesehen und Ex-Partner, die sich im Wesentlichen einig sind, können die Scheidung über einen Mediator machen lassen. In Deutschland dagegen produziert das bestehende System dagegen massenhaftes Leid für Scheidungskinder, die in den unnötigen K(r)ampf ihrer Eltern hineingezogen werden.

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12.01.2012, 18:21 Uhr
 
RedDove

@velofisch: Meine Aussagen beziehen sich ausschliesslich auf Ehen ohne Kinder. Da in der Fragestellung auch nicht auf Kinder eingegangen wird, gehe ich davon aus, dass keine vorhanden sind. In solch einem Fall können sich (konnten jedenfalls noch in den 1990er Jahren in Berlin) Paare einvernehmlich nach Klärung aller Punkte von einem Anwalt vertreten lassen - Das Gewicht liegt hier auf "einvernehmlich" und "alle Punkte sind geklärt". Viele Bekannte von mir haben sich dergestalt scheiden lassen, und damit auch viel Geld gespart. Ich möchte ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur Trennungen anspreche, bei denen keine Kinder im Spiel sind, sondern höchstens Unterhalts-, Renten- und Zugewinnansprüche abzuklären sind.

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12.01.2012, 18:22 Uhr
 
RedDove

(Rest extra, weil Längenbeschränkung) Ein ganz wichtiger Hinweis noch zum Schluss. Es gibt etwas, was mich ohne einen sofortigen Hinweis meines Anwalts viel Geld gekostet hätte: Getrenntlebendunterhalt ist unverzichtbar! - Wenn verheiratete Paare getrennt leben berechnet sich ein Unterhaltsanspruch nach der 3/7-4/7-Regel, wobei diverse Sachen berücksichtigt sind. Wenn man während der Trennungszeit aus irgendwelchen Gründen ausmacht, im nächsten Monat den Unterhalt für drei Monate im Voraus zu bezahlen, hat man eventuell einen grossen Fehler gemacht. Wenn die andere Partei dann zum nächsten Monat ankommt, und mitteilt, dass sie das Geld schon ausgegeben habe und den aktuellen Monatsunterhalt haben möchte, wird ihr ein Gericht dies zubilligen - während des Getrenntlebens. Nach der Scheidung sieht das anders aus.

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