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Paul Schne...

Wo muss ich mich denn melden, wenn ich eine amtliche Betreuung für einen älteren Menschen beantragen möchte? Meiner Großtante gehts nicht mehr so gut und sie hat mich gebeten, ihr einen Betreuer zu organisieren, wegen der Überweisungen und so.


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ANTWORTEN (6)
25.02.2011, 08:32 Uhr
 
starmax

Für sogenannte Betreuungsvollmachten und Patientenverfügungen gibt es Vorlagen im Internet. Sie sollte auch eine Vertretung für den darin unter Zeugen benannten, bevollmächtigten Vertreter beinhalten. Das ganze hinterlegt man dann beim Amtsgericht.

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25.02.2011, 11:32 Uhr
 
Flugmeissel

Wenn ein Betreuer für den Wirkungskreis "Vermögenssorge" bestellt werden soll, genügt ein formloser Antrag Deiner Großtante bei ihrem zuständigen Amtsgericht (des Wohnorts). Kurze Begründung dazuschreiben, warum sie sich nicht mehr allein in der Lage sieht, ihre Vermögensangelegenheiten wahrzunehmen.

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25.02.2011, 16:39 Uhr
 
Ovid1989

Hallo,

Amtliche Betreuungen gibt es beim Vormundschaftsgericht Ihrer Stadt.

Allerdings sollte Ihre Tante unbedingt versuchen,jemanden aus Ihrem familiären Umfeld als Betreuer zu bekommen,besonders dann,wenn Vermögen vorhanden ist.

Es kann nämlich passieren,daß ein Amtsarzt Ihre Tante als dement und geschäftsunfähig einstuft und dann wird das Geld unter die Kontrolle des Gerichts gebracht und Sie dürfen für jedes bißchen,was Ihre Tante benötigt,eine Quittung erbringen.

Außerdem unbedingt rechtzeitig ein notariell beglaubigtes Testament errichten,das ist sehr wichtig,wenn das Geld einmal beim Gericht ist,kann es Jahre dauern,bis die Erben es zurückerhalten.

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26.02.2011, 21:34 Uhr
 
Gregoraf23424

Den Antrag auf Betreuung musst du beim zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) stellen. Den Antrag kann deine Großtante entweder selbst stellen oder er kann durch dich oder Dritte beantragt werden. Den Ämtern ist allerdings daran gelegen, dass den betreffenden Personen so viel Eigenverantwortung wie möglich bleibt - finde ich auch völlig richtig.

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26.02.2011, 22:06 Uhr
 
KlassenClown

Du wirst einen Brief, in dem die Sache geschildert wird, an das örtliche, zuständige Amtsgericht senden müssen. Da wird dann alles geregelt. So wendest du dich an die Betreuungsbehörde. Vordrucke und Anregungen findest du im Netz. Dort zu recherchieren ist überhaupt ratsam.

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27.02.2011, 22:13 Uhr
 
Arterius

Eine Freundin von mir musste vor kurzem eine Betreuung für Ihre Mutter beantragen. Als erstes hat sie über die Pflegeversicherung einen Gutachter kommen lassen müssen, der feststellt welche Pflegestufe benötigt wird. Dann ist sie mit diesem Bescheid zum Amt gegangen, da die Rente sehr knapp ist und hat Zuschlag beantragt.Nun kann sie sich eine häusliche Pflegefirma suchen.

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