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Wo und welcher Form ist Zigarettenwerbung noch erlaubt?


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ANTWORTEN (5)
03.01.2012, 22:48 Uhr
 
ing793

klare Zigarettenwerbung ist noch im Kino und auf Plakatwänden erlaubt.

Klare Rauchartikel wie Aschenbecher, Feuerzeuge, Streichhölzer dürfen mit Werbung bedruckt sein.

Am Verkaufsort selber dürfen einzelne Marken präsentiert werden.

Indirekte Zigarettenwerbung erfolgt nach wie vor z.B im Rennsport, wo Autos in der Farbgestaltung bekannten Schachteln nachempfunden sind

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04.01.2012, 12:21 Uhr
 
Selli64

@Ing793: Du schreibst: "Indirekte Zigarettenwerbung erfolgt nach wie vor z.B im Rennsport, wo Autos in der Farbgestaltung bekannten Schachteln nachempfunden sind ".

Da möchte ich mal ein Beispiel sehen ... dem ist nämlich nicht mehr so.

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04.01.2012, 22:46 Uhr
 
Schmitzkatte2

Das Werben für Zigaretten ist auf frei empfangbaren Fernsehsendern und im Radio in Deutschland schon seit 1974 nicht mehr erlaubt. Momentan erlaubt ist jedoch noch Werbung in Kinos, Zeitschriften und Zeitungen, allerdings nur, solange dort keine rauchenden Menschen gezeigt werden. Deshalb setzen viele Zigarettenhersteller auf die Abbildung der Zigarettenschachtel selbst. Auch müssen stets die Warnungen der Gesundheitsminister ("Rauchen kann tödlich sein") und die Inhaltsstoffe der betreffenden Zigarettensorte aufgeführt sein.

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06.01.2012, 08:25 Uhr
 
Eeckkk7

In Deutschland dürfen Zigaretten schon seit den 70er Jahren nicht mehr im Fernsehen oder Radio beworben werden. Üblicherweise sieht man hierzulande Werbung für Zigaretten noch auf Plakatwänden, aber auch in den Reklameblöcken im Kino. Zudem sieht man auch diverse Werbegegenstände, wie Feuerzeuge mit dem Markennamen. Noch treten Zigarettenmarken auch als Sponsoren im Sport auf. Das soll aber in der nächsten Zeit EU-weit verboten werden.

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07.01.2012, 08:00 Uhr
 
Brittker_29

Es gibt tatsächlich Ausnahmen in Deutschland, wo Zigarettenwerbung erlaubt ist. Zum Beispiel ist Werbung im Kino vom Verbot ausgenommen. Ebenfalls dürfen Werbegeschenke, wie Feuerzeuge und Aschenbecher mit der entsprechenden Zigarettenwerbung versehen werden. Im Motorsport wiederum dürfen die Fahrer auf ihren Anzügen keine Werbung für Tabakwaren machen, die Fahrzeuge auf der anderen Seite dürfen mit den Logos der entsprechenden Marken versehen sein.

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