



Meinst du den Entlastungsbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst? Das wären dann jährlich 1.308 Euro, und die gibst du einfach bei deiner Steuererklärung mit an. Guck mal auf die Seite hier, da gibts viele Infos zum Thema: www.familienatlas.de/ca/b/bzl




Im Grunde bei niemandem. ^^ Der Entlastungsbeitrag kann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Voraussetzungen sind, dass der Antragsteller alleinerziehend und steuerpflichtig ist, ein Kind im Haushalt lebt und Anspruch auf Kindergeld besteht.




Hierfür ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Auf der Steuerkarte müssen diese Angaben vermerkt werden. In manchen Städten sind auch die öffentlichen Sprechstunden des Einwohnermeldeamtes für diese Eintagung zu nutzen. Durch den Freibetrag wird das zu besteuernde Einkommen entlastet.