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geli11

Wohnung im Haus wird zur Gaststätte: Muss ich das als Mieter dukden?

Ich wohne seit 14 Jahren in einem denkmalgeschützten Haus. Dort befanden sich schon immer zwei Wohnungen und ein Büro. Jetzt soll aus der EG-Wohnung eine Gaststätte werden, völlig ohne Vorwarnung. Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, dagegen Einspruch zu erheben?


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ANTWORTEN (4)
05.05.2012, 15:25 Uhr
 
Mosaik82

Melde dich mal beim örtlichen Mieterbund. Gaststätten sind i.d.R. mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden. Köntne gut sein, dass du entweder anrecht auf ' ne saftige Entschädigung ahst oder der Laden gar nicht aufmachen darf. Aber näheres sagen dir die Jungs und Mädels vom Mieterbund.

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05.05.2012, 17:24 Uhr
 
Sockenpuppe

Warum ziehst du nicht einfach?

Würd' ich sofort machen!

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06.05.2012, 12:24 Uhr
 
Mosaik82

@Sockenpuppe: Auch dafür würde ich vorher mal rechtlichen Rat einholen. Kann gut sein, dass man in solchen Fällen Anspruch auf eine ordentliche Abfindung und ggf. finanzielle Unterstützung des Umzugs hat.

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24.05.2012, 12:57 Uhr
 
antwortomat

Die Umwidmung einer Wohnung zu Gewerberäumen muss von der Stadt genehmigt werden. Danach bleibt Dir bei nichtgefallen der Auszug.

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