Kann meine Tochter als einziger Erbe die Wohnung des Vaters kündigen obwohl noch nicht klar ist,ob sie das Erbe ausschlägt??Dafür hat man ja 6 Wochen Zeit.Nur Formalitäten müssen ja jetzt schon erledigt werden.




Ich glaube, bei Tod endet das Vertragsverhältnis automatisch nach drei Monaten zum Monatsende (sofern kein weiterer Vertragspartner besteht), also mit normaler Kündigungsfrist. Ich würden den Vermieter nur davon informieren. Frag doch mal einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.




Wieso glaubst Du, dass die Tochter den Vertrag des Vaters über seinen Tod hinaus weiter führen muss? Das hat mit der Ausschlagung des Erbes erst mal nichts zu tun.
Sollte sie das Erbe ausschlagen, darf sie vom Vater noch nicht ein mal ein Foto aus der Wohnung nehmen!