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Pathfinder

Worauf sollte man bei der Beleihung von Immobilien achten?


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ANTWORTEN (2)
31.08.2011, 11:40 Uhr
 
mantrid

Die Beleihung (Grundpfandrecht) kann durch Grundschuld, Hypothek oder Rentenschuld erfolgen. Die Grundschuld haftet unabhängig davon, ob überhaupt eine Forderung besteht. Die Hypothek haftet für eine bestimmte Forderung, d.h. bei einer Umschuldung muss ein neues Grundpfandrecht eingetragen werden. Die Rentenschuld ist eine ständig wiederkehrende Zahlungsverpflichtung (evtl. zeitl. befr.).

Wesentlich für die Rangfolge ist der Zeitpunkt der Eintragung, wobei ältere Rechte neuen Rechten den Vorrang einräumen können. Üblicherweise werden Grundpfandrechte "sofort vollstreckbar" eingetragen, da man sie sonst erst kündigen müsste. Banken verlangen meist die Übernahme der persönlichen Haftung, d.h. neben der Immobilie haftet man selbst für die Forderung (wenn bei einer Zwangsversteigerung nicht genug herauskommt). Vorgehende Rechte (Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, z.B. Wohnrechte) können nachfolgende Rechte quasi wertlos werden lassen. Am besten: Anwalt konsultieren.

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05.09.2011, 20:53 Uhr
 
schnibbel

Ein Grundstück kann nur bis zur Höhe des Beleihungswertes beliehen werden. Ab 60 % fallen höhere Zinsen an. Vereinbaren Sie keinen variablen Zinssatz. Schreiben Sie die Zinsen für mindestens 5 Jahre fest. Die Bank sollte keine Gebühren für die Wertschätzung verlangen. Tilgen Sie möglichst schnell. Ersparte Zinsen sind verdientes Geld.

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