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Angela Böhm

Woraus ergibt sich eigentlich, dass ein Unternehmen der Bilanzpflicht unterliegt? Und warum ist diese überhaupt notwendig? Ich würde das gerne wissen, weil wir das gerade in der Schule durchnehmen.


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ANTWORTEN (5)
03.03.2011, 00:22 Uhr
 
Heraklit1970

Dann hören Sie doch einfach im Unterricht zu und fragen Ihren Lehrer.

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03.03.2011, 06:46 Uhr
 
Flugmeissel

HGB

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03.03.2011, 11:29 Uhr
 
MaG666

Die Pflicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz ergibt sich aus § 241a HGB. Müsste man eigentlich wissen, wenn man dem Lehrer zuhört ;-). Handelsbilanzen gibt es vor allem deswegen um die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens prüfen zu können. Sie sind also wichtig für Banken. Aus einer einfachen GuV-Rechnung lässt sich nämlich nicht so einfach die Kreditwürdigkeit feststellen. Das geht eben nur bei einer Gegenüberstellung der Aktiva (Mittelverwendung) und der Passiva (Mittelherkunft). Was anderes ist eine Bilanz ja nicht. Darüber hinaus gibt es auch noch die Steuerbilanz. Hier wird idR. höher bewertet als in der Handelsbilanz. Und warum? Ganz einfach: höhere Bewertung --> höherer Gewinn --> mehr Steuern, die der Staat abgreifen kann!

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05.03.2011, 19:51 Uhr
 
Levin Krause

Grundlage dafür ist das HGB § 240, sowie die Abgabenordnung. Hier sind es die Paragrafen 140 und 141. Jeder Kaufmann ist verpflichtet zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres Vermögen und Schulden darzustellen. Allerdings gibt es bestimmt Kriterien, wer Bilanzpflichtig ist. Teilweise reicht auch eine Einnahme/Überschussrechnung aus.

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05.03.2011, 22:48 Uhr
 
KayZombie

Das hab ich mich auch immer gefragt, bis mir ein Bekannter erklärte, dass alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, eine Bilanz erstellen müssen. Das erkennst du an der Handelsregisternummer, die sie dann auf ihrem Briefverkehrformularen wie beispielsweise Rechnungen führen müssen.

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