. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
j8mgt

Wozu muss man eine Rechnungsnummer angeben, wenn man ein oder zwei mal im Jahr eine kleine Rechnung schreibt?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
12.02.2012, 00:36 Uhr
 
ing793

wahrscheinlich, damit das Finanzamt sie im Falle einer Betriebsprüfung zuordnen kann.

Da muss man nur eine Zahl vergleichen - sonst müsste man Betrag, Überweisungsdatum und Verwendungszweck abgleichen, das ist zuviel Aufwand.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
12.02.2012, 09:01 Uhr
 
antwortomat

Rechnungsnummern sind gesetzlich vorgeschrieben. Fortlaufend und lückenlos muss sie sein.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.02.2012, 10:32 Uhr
 
urban_styler

Die Rechnungsnummer zeigt dem Finanzamt an, wie viele Rechnungen in einem Jahr geschrieben worden sind. Wenn Rechnungen ohne Nr. erstellt werden, kann das Finanzamt oder der Steuerberater nicht erkennen, ob neben diesen Rechnungen noch weitere davor oder danach geschrieben worden sind. Daher ist es auch wichtig, dass die Rechnungsnummern immer laufend nummeriert sind.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
13.02.2012, 17:39 Uhr
 
NicoerA

Im Normalfall sagt man, dass eine fortlaufende Rechnungsnummer vergeben werden muss, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Das ist auch richtig, wenn es sich um einen Betrieb handelt, der den Vorsteuerabzug geltend macht. Bei Kleinstunternehmen, die keine Vorsteuer geltend machen, sollte man die Vergabe der Rechnungsnummer als Transparenz gegenüber dem Finanzamt ansehen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 00:05 Uhr
 
clearance61

die Rechnungsnummer ist vorgeschrieben, damit die Rechnungen bei einer Betriebsprüfung eindeutig zugeordnet werden können. Dabei muß die Nr laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz übrigens gar nicht lückenlos fortlaufend sein. Entscheidend ist nur, daß jede verwendete Nummer einmalig ist.

Bspw. ist es völlig legitim, jeden Monat neu bei 1 anzufangen - wenn man die Monate durchnummeriert. Oder, was auch gern gemacht wird, das Datum als Bestandteil der Nr zu verwenden und dann jeden Tag neu zu nummerieren.

Damit wäre die Nr 2011041305 leicht als die fünfte Rechnung vom 13. April 2011 zu erkennen. Um Verwirrung zu stiften, könnte man auch die Reihenfolge von Jahr, Monat und Tag anders sortierten. Nur sollte man aufpassen, wenn man den Aufbau der Nr ändert, damit nicht im neuen Nummernkreis plötzlich eine Nr des alten Kreises auftaucht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.02.2012, 23:01 Uhr
 
winny25352

Durch das Umsatzsteuergesetz ist genau geregelt, wie eine Rechnung auszusehen hat. Besondere Bedeutung hat dies für die Berechnung des Vorsteuerabzugs des Empfängers der Rechnung. Es wird verlangt, dass alle Angaben in den Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um für den Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Dazu zählt auch die Angabe einer Rechnungsnummer.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick