. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 17238

Würde eine gesetzliche Quote nicht zu Verstößen gegen das AGG führen?

Wenn ich als Mann für eine Position abgelehnt würde um einer Frauenquote genüge zu tun, dann wäre der Ablehnungsgrund doch der, dass ich ein Mann bin. Aber das ist doch gerade laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz) verboten und könnte zu Schadensersatzklagen meinerseits führen. Ich bin gespannt, wie der Gesetzgeber dieses Dilemma löst. Das AGG beliebig zu ändern oder außer Kraft zu setzen wird sicherlich nicht leicht, da es m.E. auf Druck der EU eingeführt wurde.

Dieter Müller


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (1)
06.04.2011, 19:57 Uhr
 
spamonmass

ich fürchte, du wirst erst gar nicht erfahren, warum du nicht eingestellt wurdest.

früher hat man dem bewerber mitgeteilt, warum er abgelehnt wurde- seit dem neune gesetzt reitet man sich ganz schnell in die scheisse, da jeder gegen alles klagen kann.

deswegen teilen die potentiellen arbeitgeber erst gar nicht mit, warum wer abgelehnt wurde.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick