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Boris Sommer

Zählen Kassenbelege grundsätzlich auch als Rechnungen und können steuerlich verwendet werden? Oder müssen mehr Angaben da sein?


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ANTWORTEN (5)
18.10.2011, 14:10 Uhr
 
ing793

Sie zählen.

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18.10.2011, 18:13 Uhr
 
Windukeit

Grundsätzlich zählen sie, es muss aber ggf. die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

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19.10.2011, 11:57 Uhr
 
Maters2764

Wenn auf den Belegen die grundsätzlichen Informationen vorhanden sind gelten sie steuerlich als gültige rechnungen. Also der Aussteller, das Datum,die Steuernummer und Brutto und Nettoumsatz getrnnt aufgeführt. Ist dies nicht der Fall, ist der Beleg nur in Verbindung mit einer schriftlichen, formlosen Rechnung gültig.

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19.10.2011, 16:52 Uhr
 
silver8500

Typisch dafür: Der Tankbeleg !!

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