Oder wie ist das im Vatikan geregelt?




kirchensteuer ist etwas ursprünglich Deutsches. In den meisten anderen Ländern gibts die nicht. Wie die Regelungen im Vatikanstaat aussehen, weiß ich auch nicht, aber die vorherige Frage ist die, ob der Papst für sein Amt überhauot ein Gehalt bekommt und danach die, ob italienisches oder vatikanstaatliches Steuerrecht greift. In italien müssen 8 Promille der Bruttoeinkommensteuer berappt werden, wobei der Steuerpflichtige auf der Steuererklärung angeben kann, welcher Religionsgemeinschaft die Steuer zugute kommen soll oder ob sie sozialen Zwecken oder dem Staat zufließen soll...




@hphersel. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es die Kirchensteuer so wie wir sie kennen. Übrigens auch Elsass-Lothringen, da diese Gebiet zu (falschen) Zeitpunkt zu Deutschland gehörte. Aber auch Dänemark, Schweden und Finnland haben eine Kirchensteuer, in den letzten beiden sogar für Unternehmen. Spanien, italien und Island gibt es eine kombinierte Kirchen- und Kultursteuer, die den Kirchen oder anderen Einrichtungen zu Gute kommt. Der Vatikan scheint keine Kirchensteuer zu haben.Dies würde ja auch keinen Sinn machen, da das Einkommen ja schon von der Kirche kommt. Siehe hier.




@ Skorti: Vielen Dank. Aber Du hast mir nichts Neues gesagt: Ich habe geschrieben "in den *meisten* Ländern gibts die nicht". Ich habe nicht geschrieben, dass es sie nur in D. gibt.
Meine Aussage, dass die Kirchensteuer sinngemäß typisch deutsch sei, beruht auf der Tatsache, dass sie bereits im 19. jahrhundert in mehreren deutschen Königreichen eingeführt wurde, teilweise kurz nach der Säkularisation. Vorher hatten sich die Kirchen selber finanziert, plötzlich war das nicht mehr möglich. zum Ausgleich erhoben verschiedene Länder Steuern, die dann der Kirche zugute kamen. Andere Länder oder Staaten folgten später, teilweise erst im 20. Jh.




hpersel - richtig. Und ergänzend sollte man sagen, daß D natürlich (!) beides tut - für irgendwelche Enteignungen vor Jahrhunderten erhält die katholische Kirche per geheimem Staatsvertrag zusätzliche Unsummen aus den Landesetats: Fragt mal Eure Abgeordneten (die das nicht wissen).




Der Papst ist mit dem ersten Wohnsitz in Regensburg gemeldet, ich habe dies gecheckt und ist somit einkommenssteuerpflichtig in Deutschland.er hat ja auch Einkommen aus Veroeffentlichungen wie das letzte Buch. Nur eben, die Behoerden in Bayern verlangen keiene Einkommenssteuererklaerung, weil die Verbindung zwischen der Regierung und der katholischen Kirche eben nahtlos klappt.........