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Irmgard Busch

Zinsertragssteuer oder Zinsabschlagssteuer - wo ist der Unterschied?


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ANTWORTEN (7)
24.05.2011, 14:41 Uhr
 
MaG666

Du meinst wohl Kapitalertragsteuer und die Abgeltungssteuer (so sind jedenfalls die offiziellen Bezeichnungen). Da gibt es eigentlich keinen grossen Unterschied. Es sind halt beide Steuern auf Kapitalerträge. Der einzige Unterschied ist, dass die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer ist, d.h. die Bank behätl pauschal 25 % der Kapitalerträge ein und führt diese ans Finanzamt ab. Damit ist schon im Prinzip die Einkommensteuer für diese Kapitalerträge abgegolten (daher auch der Name "Abgeltungssteuer") und man muss diese nicht mehr in die Anlage Kap eintragen. Im Prinzip zumindest. Sollte der persönliche EInkommensteuersatz nämlich unter 25 % liegen, ist es günstiger, die Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Hier muss man allerdings zwingend auf der Anlage Kap den Punkt "Günstigerprüfung beantragen" ankreuzen. Von selbst macht das Finanzamt nämlich nix.

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24.05.2011, 16:22 Uhr
 
MaG666

Ich muss mich noch etwas korrigieren. Die Kapitalertragssteuer war ebenfalls eine Quellensteuer. die von der Bank abgeführt wurde und durch die Abgeltungsteuer ersetzt wurde.

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25.05.2011, 15:16 Uhr
 
star-tim

Die Zinsabschlagssteuer war eine pauschalierte Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer, die bis 2008 existierte. Für die Ertragssteuer werden die Kapitaleinkünfte aus der Steuersatzermittlung ausgekoppelt und dann mit 25 Prozent pauschaler Steuer belegt.

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26.05.2011, 20:37 Uhr
 
jonnyV

Das ist im Prinzip das Gleiche, nur unter anderem Namen. Die Steuer heißt inzwischen Abgeltungssteuer und fällt unter den Begriff Kapitalertragsteuer. Du zahlst derzeit 30 Prozent Steuern auf die Zinsen, die Dein Vermögen erwirtschaftet. Es gibt sie seit 1993.

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27.05.2011, 14:25 Uhr
 
bennyh02

Also soweit ich weiß, liegt der Unterschied in der Berechnung. Die Abschlagssteuer wird pauschal auf alle Zinsbeträge über dem Freibetrag fällig und pauschal mit ca. 28 Prozent erhoben. Bei der Ertragssteuer wird Dein persönlicher Steuersatz berücksichtigt. Bei der Steuererklärung wird der Abschlag wie eine Vorauszahlung behandelt, aber alles ohne Gewähr!

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27.05.2011, 15:07 Uhr
 
MaG666

Es sind weder 30 % noch ca. 28 %, sondern, wie ich bereits in meiner ersten Antwort erwähnt hatte, exakt 25 %! Lest ihr eigentlich auch mal die bisherigen Antworten durch, bevor ihr eure eigenen gebt?

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27.05.2011, 15:22 Uhr
 
ThOje

Nur zur Info wird nur mit einem S geschrieben "Abgeltungsteuer" und diese betraegt wie schon richtig geschrieben 25%

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