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denn8uschke

Zum Thema Berechnung der Mehrwertsteuer: Wie berechnet man die auf einem Gastronomie-Bewirtungsbeleg?


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ANTWORTEN (5)
27.05.2011, 14:05 Uhr
 
Alex64

Muss auf der Rechnung, die du eh brauchst, ausgewiesen sein.

Was willst du da noch "berechnen"??

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27.05.2011, 14:35 Uhr
 
MaG666

Es geht hier wohl um die Frage 7 % ermässigter Steuersatz oder 19 % normaler Steuersatz. Beim Verzehr im Restaurant wird immer mit 19 % MwSt gerechnet, da es sich hierbei nach Meinung des Gesetzgebers nicht nur um einen reinen Verkauf von Lebensmitteln handelt, sondern durch den Service zusätzliche Dienstleistungen entstehen. Nur beim Verzehr ausser aus bzw. bei Essenslieferungen (.z.B. durch einen Pizzaservice) wird die MwSt mit 7 berechnet. Dreimal dürft ihr jetz raten, warum bei Burger King und Co immer gefragt wird: "Zum hier essen oder zum mitnehmen?".

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27.05.2011, 20:11 Uhr
 
Herr_Schne...

In der Gastronomie gilt die volle Merhwertsteuer, also 19 %. Bei den meisten Kassen kannst du das einfach einstellen, dass es automatisch berechnet wird. Mal 0,19 kannst du nicht rechnen, da du ja schon den Endbetrag hast und nun den Betrag ohne Steuern ausrecxhnen möchtest. Daher ist die Kasse empfehlenswerter als das Kopfrechnen.

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28.05.2011, 23:27 Uhr
 
Hendrik Be...

Meist wird auf einem solchen Beleg der Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Dann berechnet sich die Mehrwertsteuer - 19 Prozent - folgendermaßen: 19 x Gesamtbetrag / 119. Damit erhält man die Mehrwertsteuer, die ja in der Umsatzsteuererklärung benötigt wird.

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29.05.2011, 09:39 Uhr
 
didiX33

Die Mehrwertsteuer wird ganz normal mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet, zurzeit also mit 19 Prozent. Allerdings sollten sowohl der Mehrwertsteuersatz als auch die Summe in Euro auf dem Beleg ausgewiesen sein, und die bewirteten Personen müssen ebenfalls genannt werden. Hoffe, das beantwortet die Frage?

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