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Streikbrecher

Zum Thema Mieterauskunft: Welche Informationen darf ein Vermieter überhaupt verlangen, und wo steht sowas gesetzlich verankert?


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ANTWORTEN (4)
26.06.2011, 22:52 Uhr
 
doofmann

Straßenverkehrsordnung. Die Wohnung ist doch an einer Straße, oder?

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27.06.2011, 20:34 Uhr
 
serafine

der vermieter darf dich alles fragen. welche fragen du beantworten möchtest, bestimmst du. er steht als privater geschäftsmann vor dir. dass dann evtl. kein mietvertrag zustande kommt, ist dem gesetzgeber egal. er setzt hier auf marktwirtschaft. wenn der mietvertrag zustande gekommen ist, dann bist du durch gesetze geschützt. rein theoretisch.

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28.06.2011, 08:26 Uhr
 
neumann69

Da es nicht verboten ist, vom Mieter eine Selbstauskunft zu verlangen und auf dieser Grundlage ein Vertrag geschlossen werden kann, hat der Vermieter das Recht, so eine Auskunft zu verlangen. Erlaubt sind aber nur Fragen, die im berechtigten Interesse des Vermieters liegen wie die Einkommens- und Familienverhältnisse, andere Fragen müssen nicht beantwortet werden.

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28.06.2011, 16:47 Uhr
 
MartVoi

Das findet sich im Mietrecht geregelt, aber auch in diversen anderen Büchern, die beispielsweise Datenschutz definieren. Ein Vermieter darf sehr viel erfragen: Beispielsweise in Richtung Leistungsfähigkeit. Es ist so, dass die meisten Mieter ohnehin auf jede Frage antworten würden, wenn sie eine Wohnung wollen.

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