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Humpelchen

Zwansräumung

ich bin nach US-Amputation im September 2011 zu 80½ schwerbehindert und seit 1 Jahr in einer Firmeninsolvenz.Jetzt soll ich .aus meinem ( Geschäfts-und Wohn-)Haus zwangsgeräumt werden.Eine Mitpatientin sagte mir aber,bei einer Behinderung über 50% sei ein selbstbewohntes Haus nicht zu pfänden,ist das korrekt ?


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ANTWORTEN (3)
03.05.2012, 14:35 Uhr
 
Flugmeissel

Nichts überzeugt mich mehr als eine Bestimmung aus dem Gesetz: da das nirgends steht, halte ich es für ein Gerücht, dass Immobilien von Schwerbehinderten nicht zwangs-versteigert oder/und -geräumt werden dürfen.

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03.05.2012, 14:55 Uhr
 
StechusKaktus

Das wäre maximal makaber und quasi eine Aufforderung zur Selbstverstümmelung von Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Gericht wird einem Schwerbehinderten allerdings etwas großzügigere Fristen einräumen und andere Pfändungsgrenzen mag es auch geben, weiß ich aber nicht.

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03.05.2012, 17:31 Uhr
 
Alex64

Nein, ist es meines WIssens nicht.

Zumal es sich bei einem Haus, dass Du zwar besitzst, aber anscheinend noch nicht bezahlt hast, streng genommen nicht um (dein) EIgentum und damit um zu berücksichtigendes Schonvermögen handelt.

Da es sich nach deinen Angaben wohl um ein größeres Gebäude zu handeln scheint ist wohl ausserdem die "Angemessenheit" fraglich - letztendlich ist es wohl kostengünstiger, dir eine "angemessene" Mietwohnung zu finanzieren.

Im Endeffekt würde das nämlich bedeuten, dass die abgabenpflichtige Allgemeinheit deine Hypothekenraten bezahlen müsste, um dir EIgentum zu schaffen......

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