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umo57

Zwischen meinem Grundstück und einer neuen Straße befindet sich ein Grunstück der Gemeinde (ca 4-5Meter breit) .Muss ich Anlegerkosten für Straßenneubau bezahlen? Ab wann ist man Anlieger?

Das Grundstück der Gemeinde liegt parallel zu meinem Grundstück zwischen Straße und meinem Grundstück.


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ANTWORTEN (2)
09.02.2012, 20:29 Uhr
 
itsalltitts

Nichts zahlen ist immer gut.

hoffentlich hast du kein Unkraut auf diesem Land angebaut.

Falls ja kann man Dir Pacht in Rechnung stellen. Rückwirkend.

Ausser du kannst beweisen, dass es sich um Unkraut ordinaris handelt.

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09.02.2012, 21:11 Uhr
 
TschiTschi

Wenn Du einen Zugang zu dieser Straße hast (Ausfahrt z.B.) bist Du Anlieger. Anderenfalls würde ich das nicht so sehen!

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