Das Grundstück der Gemeinde liegt parallel zu meinem Grundstück zwischen Straße und meinem Grundstück.




Nichts zahlen ist immer gut.
hoffentlich hast du kein Unkraut auf diesem Land angebaut.
Falls ja kann man Dir Pacht in Rechnung stellen. Rückwirkend.
Ausser du kannst beweisen, dass es sich um Unkraut ordinaris handelt.




Wenn Du einen Zugang zu dieser Straße hast (Ausfahrt z.B.) bist Du Anlieger. Anderenfalls würde ich das nicht so sehen!