Von ausgeprägtem Korpsgeist zeugt ein Fall aus Lüneburg, wo im Mai 2009 zwei Streifenbeamte wegen Körperverletzung und Strafvereitelung verurteilt wurden. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt stellten die Beamten einen 16-jährigen Mofafahrer, der ohne Führerschein gefahren war. "Ich mach' Dich platt, du Sau", brüllte Kommissar E. und stieß den Teenager, der laut Zeugenaussagen keinerlei Widerstand leistete, mit dem Knie gegen die Schläfen. Selbst als der Junge am Boden lag, schlug der Polizist "dem wehrlosen Zeugen mit der Faust auf den Rücken", wie es im Urteil heißt. Als seine Kollegin versuchte, ihn zu stoppen, brüllte E.: "Halt du dich da raus". Die Beamtin, die zehn Jahre jünger war, als ihr Kollege, erstattete keine Anzeige.
Auch die sieben Anwohner, die den Vorfall beobachtet hatten, gingen nicht zur Polizei. "Ich dachte, da kommt ohnehin nichts bei raus", gab einer später vor Gericht an. Nur über Umwege kam der Vorfall ans Licht. Anwohnerin B. erzählte ihrem Chef, einem Zahnarzt, was sie beobachtet hatte. Der Zahnarzt informierte Lüneburgs Polizeichef Hans-Jürgen Felgentreu, der Ermittlungen in Gang setzte. Das Amtsgericht verurteilte Kommissar E. zu sechs Monaten auf Bewährung. Seine Kollegin wurde wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Kommissar E. legte Berufung ein. Und konnte sich wieder auf einen Kollegen verlassen. Kurz vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht tauchte Kommissar W., ein Kollege des verurteilten Kommissars, in der Zahnarztpraxis bei Zeugin B. auf. Breitbeinig, die Hände in die Hüften gestützt, habe er vor ihr gestanden. "Er hat mich zur Rede gestellt, wollte wissen, warum ich gegen seinen Kollegen ausgesagt hätte", erinnert sich B. "Er meinte, man werde ja wohl Verbrecher noch ein bisschen härter anfassen dürfen."
Dass er die Zeugin tatsächlich auf ihre Aussage angesprochen hat, gibt Kommissar W. vor dem Landgericht sogar zu. Er habe die Zeugin jedoch "nicht einschüchtern wollen", sondern ihr nur "seine persönliche Einschätzung der Sachlage mitgeteilt." Der Vorfall bleibt ohne Folgen. Das Landgericht bestätigt das Urteil gegen die Polizisten.
Im Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht München einen Polizeiobermeister zu einer Geldstrafe von 7150 Euro. Der Polizist hatte einen rumänischen Bettler grundlos ins Gesicht geschlagen. Der Polizist hatte vor Kollegen geprahlt, dass er "der blöden Sau" einen "eingeschenkt" habe. Vor einer Anzeige habe er keine Angst. "Drauf gesch..." Sein Vorgesetzter erstattete Anzeige.
100.000 Euro Schmerzensgeld sprach das Oberlandesgericht Hamm im Mai 2009 einem Mann zu, der bei seiner Festnahme von Polizisten so schwer verletzt wurde, dass er heute querschnittsgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt. Zwar treffe den Mann, der bei der Festnahme stark alkoholisiert gewesen sei, "ein erhebliches Mitverschulden", wie die Richter betonte. Die Polizei habe bei der Gewaltanwendung gegen den Mann jedoch "massiv übertrieben".
Zu einer Geldstrafe von 12.600 Euro verurteilte das Amtsgericht Wuppertal im Mai 2009 einen Polizeibeamten, der bei einem Einsatz wegen ruhestörenden Lärms die Gäste einer Kneipe misshandelt und beleidigt hatte. Nach Überzeugung der Richter hatte der Beamte einem Gast den Arm verdreht und einem anderen Gast getreten.
Im November 2008 wurde in Nürnberg ein Polizist zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Beamte hatte zwei Frauen in der Gewahrsamszelle vergewaltigt.
Im Januar 2008 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Der Beamte hatte einer 45-jährigen Autofahrerin mit der Faust ins linke Auge geschlagen.
Im Januar 2009 verurteilte das Landgericht Dortmund einen 27-jährigen Polizisten. Er hatte einen Betrunkenen mehrmals in den Bauch getreten.
Wegen Misshandlung eines Fußballfans verurteilte das gleiche Gericht im April 2008 zwei Polizeibeamte zu Geldstrafe von 2400 und 7500 Euro. Die Beamten hatten den betrunkenen Fußballfan in der Ausnüchterungszelle zusammen geschlagen.
30.000 Euro Schmerzensgeld muss das Land Nordrhein-Westfalen einem 56-jährigen Mann zahlen, der bei einem SEK-Einsatz schwer verletzt wurde. Bei der Einsatzplanung sei nicht berücksichtigt worden, dass der Verdacht, der Mann hätte Handgranaten in seinem Haus "erkennbar nur ein äußerst vager und dürftiger gewesen sei", urteilte das Oberlandesgericht Köln im Oktober 2008. Die Anschuldigung stellte sich als falsch heraus.
Kampagne von Amnesty International Der nun veröffentlichte Bericht von Amnesty International ist der Auftakt einer mehrmonatigen Kampagne. Bei der Menschenrechtsorganisation haben sich knapp 900 Opfer von Polizeigewalt in Deutschland gemeldet.