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3. Mai 2009, 20:28 Uhr

Der ewige Verdächtige

Harry Wörz, Justizirrtum, Andrea, erdrosselt, behindert

Im Oktober 2005 wurde Harry Wörz vom Landgericht Mannheim freigesprochen© Ronald Wittek/AP Photo

Nach tagelangen Verhören kann er nicht mehr: "Hiermit gebe ich alles ohne Wenn und Aber zu", schreibt er auf einen Zettel - und: "Ich will nur noch meine Ruhe." Doch bei konkreten Fragen verstrickt er sich schnell in Widersprüche, und als er schließlich merkt, dass ihm nicht einmal die Vernehmer sein Geständnis abnehmen, widerruft er es.

Der Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe, die den Fall 1998 zum ersten Mal beurteilt, bleiben nur ein paar dünne Indizien aus DNA-Spuren an Einweghandschuhen, für die der Angeklagte "zumindest als Mitspurenverursacher" infrage kommt. Sieben Plastiktütchen mit je einem Gramm Speed in einer Zigarettenschachtel werden ihm "zugeordnet". Nach vier Tagen hat der Vorsitzende Richter genug gehört. Es ist sein letzter Fall vor dem Ruhestand. Angeblich hat er noch nie eine Revision eingesteckt - eine unfehlbare Karriere, die auch am Schluss keine Flecken duldet. Ganz sicher ist er offenbar dennoch nicht: Kurz vor der Urteilsverkündung soll er Harry Wörz noch einmal im Angeklagtenzimmer besucht und ihn aufgefordert haben, irgendeinen anderen Namen zu nennen, sonst müsse er ihn verurteilen.

Viele Widersprüche

Auch Wörz' damaliger Anwalt erinnert sich an "diesen für die Strafprozessordnung - sagen wir mal - ungewöhnlichen Satz". Noch mehr aber staunen alle darüber, was für das Gericht ein paar Minuten später "zweifelsfrei erwiesen" ist: Der Angeklagte habe seine Frau in Anwesenheit ihres Sohnes mindestens drei Minuten brutal gedrosselt. Die Strafe dafür: elf Jahre Gefängnis. Noch im Gerichtssaal klatschen sich die anwesenden Polizisten ab wie Basketballspieler nach einem Korb. Harry Wörz' Freunde glauben seitdem fest an eine Verschwörung, wühlen sich immer wieder durch sämtliche Akten, sammeln bei Nachbarn, Verwandten und Fremden über 30.000 Mark für die Revision und dokumentieren die Widersprüche des Falls akribisch auf einer Homepage.

Ohne ihre Hilfe hätte Harry Wörz das Marathon der Rechtsmittel kein einziges Jahr durchgehalten. Er ist kein Held, eher ein kleiner, scheuer Typ, der langsam spricht und einfach denkt. Vor allem weil er seine Unterstützer nicht enttäuschen will, fasst er nun selbst neuen Mut, und vielleicht verdankt Harry seinen Freunden am Ende sogar, dass er selbst an seine Unschuld glaubt. In den idyllischen Dörfern rund um Pforzheim wird so lange getuschelt, bis Andreas Eltern, die sich neben der Tochter nun auch um den Enkel kümmern, weiter hinauf in den Schwarzwald flüchten. Sie kaufen ein großes Haus, lassen ihr Ferienhaus in Slowenien behindertengerecht ausbauen - und prompt fragen sich die Leute in seiner Umgebung wieder, wie ein pensionierter Polizist so vermögend sein kann.

Wolfgang Zacher beantwortet solche Fragen nicht ohne Stolz mit "Sparsamkeit und ein paar guten Geschäften mit Brillanten". Gegen böse Zungen aus dem Umfeld "von diesem Wörz" wehrt er sich mit Anzeigen. Schließlich will er mit einem Zivilprozess endgültig für Ruhe sorgen. Im Namen seiner Tochter und gegen den Rat seiner Anwälte klagt Zacher auf 300.000 Mark Schmerzensgeld und Schadensersatz. "Nie wieder soll der auf die Beine kommen." Was soll schon schiefgehen nach einem rechtskräftigen Strafurteil?

Bewusste oder unbewusste Lügen

Obwohl es diesmal nur um Geld geht, beschäftigt sich die Zivilkammer viel gründlicher mit dem Fall als vorher das Schwurgericht. Auf einmal werden die Indizien der Reihe nach zerpflückt, widersprüchliche Aussagen von Zacher und seinen Kollegen aufgedeckt, nicht einmal die DNA-Spuren halten einem neuen Gutachten stand. Auch die Schlamperei mit den Tagebüchern kommt ans Licht. "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt wurde", sagt der Vorsitzende Richter Wolf-Rüdiger Waetke und rügt "bewusste oder unbewusste Lügen" auf beiden Seiten. Nach insgesamt neun Tagen Beweisaufnahme lehnt er die Klage ab, weil nicht sicher ist, "dass der Beklagte derjenige war, der die Klägerin angegriffen und verletzt hat".

Ein Fall, zwei gegenteilige Urteile, beide am selben Landgericht gefällt - nur Juristen finden das normal: Zivil- und Strafrecht eben, Äpfel und Birnen. Harry Wörz' Freunde dagegen feiern das Urteil wie einen "Freispruch" und kämpfen weiter gegen Windmühlen: Die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens werden immer wieder abgelehnt. Zachers Verleumdungsanzeigen bearbeitet derselbe Kommissar, gegen den - wegen der verschwundenen Tagebücher - eine Anzeige von Harrys neuem Anwalt läuft. Diese Anzeige wiederum bearbeitet der Staatsanwalt, der schon die Ermittlungen gegen Harry Wörz leitete.

Regelmäßig kommt das Jugendamt zu Kai und überprüft die "Kindshaltung", wie es sein Opa sarkastisch nennt. Zacher hat die "Schnauze voll" von Gutachten und Psychologen, denen Kai anvertraut, dass der Opa oft "brüllt und auf den Popo patscht". Einer wie Zacher weiß schließlich selbst am besten, was gut ist für Kinder, zum Beispiel Sport. Noch immer trainiert er Triathlon - trotz künstlichen Hüftgelenks und Frühpensionierung. Fußball, Tauchen, Ski, all das macht er mit Kai - wie früher mit Andrea.

Der Freispruch

An schönen Tagen fährt ihr Vater sie mit einem extra dafür umgebauten Traktor im Schwarzwald spazieren. Dann strahlt Andrea im Fahrtwind, fast wie früher auf ihrer 750er Kawasaki. Manchmal lacht sie sogar, wenn ihre Mutter absichtlich stolpert oder Kai Quatsch macht für sie. Sie sei eine lebensgierige junge Frau gewesen, berichten mehrere Ex-Freunde - "und immer Stress mit dem Vater". Allein der Vater will nicht wahrhaben, dass es neben der Polizistin, Sportlerin und Tochter noch eine andere Andrea gab. Neue Zeugen tauchen auf, die bestätigen, dass Andrea ihre Drogenvorräte in Zigarettenschachteln verwahrte. Die Indizien bröckeln, und schließlich läuten in Gräfenhausen die Kirchenglocken, als Harry im November 2001 das Gefängnis vorläufig verlassen darf, weil sich die Wiederaufnahme seines Verfahrens ankündigt. Die Pforzheimer Polizei erinnert den Pfarrer sogleich beleidigt an die "Geläut-Ordnung".

Pfarrer Knop ist inzwischen gestorben, der Freundeskreis zerstritten. Harry Wörz hat eine neue Familie gegründet. Das Landgericht Mannheim kommt im Oktober 2005 zu dem Ergebnis, dass ihm "die Tat nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden" kann. Was vorher bis hinauf zum BGH keinen Richter gestört hat, spricht nun auf einmal für den Angeklagten, vor allem die zweifelhaften Ermittlungen und die mangelhaften Beweise - aber auch, dass Wörz gegen lauter Polizisten womöglich gar keine Chance hatte.

Die Freude über den Freispruch hält vier Wochen an, dann liegen die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Andreas Familie als Nebenkläger vor. Ein Jahr später entscheidet der Bundesgerichtshof, dass neu verhandelt werden muss. Den entscheidenden Grund liefert ausgerechnet die Faktensammlung von Harrys Freunden im Internet. In einem mehr oder weniger fiktiven "Tagebuch" haben die Unterstützer die Zeit der U-Haft für ihn dokumentiert. Dort wird auch der Inhalt eines Briefes an seine damalige Freundin Claudia wiedergegeben, allerdings nur sinngemäß. Trotzdem bezieht sich der BGH offenbar auf den Wortlaut aus dem Internet: "Wenn sie sagt, ja, er war's, bin ich für Jahre im Knast."

Hoffen auf den Schlussstrich

Mit diesem Satz über Andrea, die damals noch im Koma lag, habe sich die Strafkammer bei der zweiten Hauptverhandlung mit keinem Wort auseinandergesetzt, so die Rüge der obersten Richter. Vermutlich haben dies die Mannheimer Kollegen deshalb nicht getan, weil der Satz so nicht stimmt. Im Originalbrief an Claudia schreibt Harry nämlich deutlich neutraler: "Wenn sie sagt, ich wäre es gewesen, bin ich für Jahre im Knast."

Offensichtlich, so ein Kommentar zum Fall Wörz in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" mit der Überschrift "Der Mensch als Mahlgut in der Justizmühle", seien die Richter der Versuchung erlegen, eine Tat aufklären zu wollen, "statt richtigerweise darüber zu befinden, ob Harry Wörz als Täter zu verurteilen war oder nicht". Genau das - nämlich nur, ob die Indizien gegen ihn schwerer wiegen als die Zweifel - muss nun eine andere Kammer in Mannheim entscheiden. Andreas Eltern hoffen vor allem auf einen "Schlussstrich". Den wünscht sich auch Harry Wörz, der nach so vielen Jahren in der Justizmühle vermutlich so oder so nicht noch einmal ins Gefängnis muss. Er macht sich Hoffnungen, dass ihn sein Sohn nach einem zweiten Freispruch vielleicht doch noch einmal wiedersehen will. Kai lehnt das nämlich seit Jahren kategorisch ab. Zu seinem Familienstand schreibt der Junge im Internet: "Kompliziert."

Übernommen aus ... Stern Stern
Ausgabe 18/2009

Von Holger Witzel
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KOMMENTARE (9 von 9)
 
Slartibartfast (04.05.2009, 15:21 Uhr)
Kein Ruhmesblatt...
2005 hatte ich bei einem Besuch Mannheims die Gelegenheit, mir einmal selbst ein Bild von diesem verfahrenen Fall zu machen: Als Zuschauer im Gerichtssaal war ich entsetzt über das, was ich da zu dem unmöglichen Ablauf der Ermittlungen erfahren musste und dachte nur: Hoffentlich ist so etwas wirklich nur eine krasse Ausnahme - sonst kann es jedem schnell passieren, der dummerweise zur falschen Zeit am falschen Ort war oder unglücklicherweise die falschen Leute kennt, plötzlich auf der Anklagebank zu sitzen...
Ob Wörtz der Täter war oder nicht, dazu will ich mir kein Urteil anmaßen.
Aber dass Polizisten in einem Fall aus dem eigenen Familien-/Freundeskreis "ermitteln" dürfen, zumal wenn Kollegen zeitweise zu den Tatverdächtigen gehören, und dass dies offensichtlich so schlampig - um nicht zu sagen tendenziös - geschieht, sollte in Deutschland eigentlich unmöglich sein. Die Bananenrepublik lässt grüßen.
unglaeubiger (04.05.2009, 10:55 Uhr)
Think-Smart
richtig!
so einem "gutachter" eine plattform zu geben ist die größte unverschämtheit.
an den ohren hat er ihn erkannt.
die gesamte verhandlung war ein witz.
3 zeugen werden einfach ignoriert und in meinem fall bedroht.
nürnberg hat einer der höchsten aufklärungs quoten. da spielt es keine rolle ob schuldig oder unschuldig, die "götter in schwarz lassen sich feiern.
freisler lässt grüssen.
kahame (04.05.2009, 10:03 Uhr)
@Clibanarius
Den mit den kleinen grünen Männchen fand ich jetzt gut. :D
kokablue (04.05.2009, 08:33 Uhr)
Der Vater wars
zumindest wenn man den Beitrag liest.
Und ich könnte mir das durchaus vorstellen..
Think-Smart (04.05.2009, 07:24 Uhr)
Ungläubiger
Sie beschreiben hier offensichtlich den Fall Stellwag. Gutachter liefern der Justiz Gefälligkeitsgutachten, die vor Parteilichkeit und Manipulation nur so stinken. Die Justiz hat daraus nichts gelernt, vielmehr mutet es wie eine Bedienungsanleitung zur Quotenerfüllung an. Es geht unvermindert weiter. Buchempfehlung: Bossi - Halbgötter in schwarz.
unglaeubiger (04.05.2009, 00:05 Uhr)
gute quote, einer muß verurteilt werden
ein bekannter von mir, wurde zu 9 jahren wegen bankraub verurteilt.
eine tankstellenangestellte, eine kioskbesitzerin und ich haben bezeugt das er sich einige 100 km vom tatort entfernt aufgehalten hat.
er konnte unmöglich der täter sein.
vor der verhandlung bedrohte mich der staatsanwalt: bleiben sie bei ihrer aussage gehen sie selber in haft!
jedenfalls war die kiosk besitzerin zu alt und hat sich wohl vertan.
die tankstellenbesitzerin hat sich im tag getäuscht und ich war sein freund und habe ihm mit meiner aussage geholfen.
9 jahre war mein bekannter in haft.
da er ja uneinsichtig war und die tat nie zugegeben hat, gab es keine vergünstigungen und keine 2/3.
4 wochen nach seiner entlassung hat der wahre täter gestanden (lebensbeichte).
die haftentschädigung war ein witz.
leider wurde der mann auch noch krank in haft und brauchte eine besondere ernährung, die von der haftentschädigung abgezogen wurde.
zu der ach so tollen polizei sei noch zu sagen: in mehreren mir bekannten fällen, fragten kriminelle bei " ihren polizeifreunden" nach, ob denn der neue kunde vieleicht ein V MANN sei. es lebe die bananenrepublik
soondecember (03.05.2009, 23:16 Uhr)
menschenunwürdig..
Unter Mordverdacht zu stehen ist eine absolut belastende Situation, ich möchte mal ganz allgemein auf beispielsweise die Massengentests hinweisen, nachdem man nun weiss dass die LKA-Labors fahrlässig gearbeitet haben (Serienmörderin war nur DNA der Tupferstäbchenfabrikarbeiterin), tja...
Niemand hat es verdient 12 Jahre lang verdächtigt zu werden, das ist eine endlose Folter und widerspricht elementaren Menschenrechten, z.B. auch der im Grundgesetz geschützten Menschenwürde.
Clibanarius (03.05.2009, 22:40 Uhr)
Polizeibeamte....
...sind alle die Korrektheit und Integrität in Fleisch und Blut, über jeden Verdacht erhaben. Nur in billigen und schlechten Hollywood-Streifen kommt Mauschelei unter Cops, Unterschlagung von Beweismaterial und das Legen von falschen Spuren und Fährten vor - ganz zu Schweigen von versuchtem Mord/Totschlag. Heute morgen habe ich in meinem Garten kleines, leuchtendes und schwebendes tassenähnliches Dings gesehen. Aus ihm entstiegen 2 grüne Männchen und entführten meinen sich heftig wehrenden Gartenzwerg.
Greeper (03.05.2009, 22:02 Uhr)
"werder" !
Bischen viel Fussball geguckt, oder?
"... kann ihn werder be- noch entlasten"
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