Buhlten die Geschwister heimlich um die Gunst des Vaters, dem Erfolg so wichtig gewesen sein soll? Silvester 2005, drei Wochen bevor Viktoria W. starb, brach der Konflikt offenbar auf. Die Geschwister trafen sich im Haus des Vaters im Harz. Viktoria hatte große Pläne für das neue Jahr, wollte in Australien studieren, plante ihren Umzug nach Hamburg, wo sie einen Praktikumsplatz gefunden hatte. Ein paar Kisten mit ausrangierten Ordnern wollte sie nun im Kinderzimmer ihres Bruders abstellen. Doch Christopher W., den Zeugen als "kühl" beschreiben, blaffte seine Schwester an: "Das will ich nicht!" Die Geschwister stritten so heftig, dass Claus-Dieter W. - wie er bei der Kripo zu Protokoll gab - das Gefühl hatte, "dazwischen gehen zu müssen". Heute will sich der Vater nicht mehr daran erinnern.
Am 8. Januar 2006, einen Tag nach seiner Rückkehr nach München, bestellte Christopher W. einen Einweg-Anzug und gelbe Lederhandschuhe im Internet. Am 9. Januar suchte er im Internet nach Karnevalsmasken und bestellte ein Modell " Typ Chefarzt". Ein paar Tage später beantragte er in der Bank für den 20. Januar einen freien Tag. Am 19. Januar, keine 48 Stunden vor dem Tod seiner Schwester, googelte Christopher W. die Begriffe "erschlagen" und "Kopf" sowie "erstechen" und "Kopf", wie spätere kriminaltechnische Untersuchungen seines Computers ergaben. Als der Sachverständige diese Details im Gerichtssaal vorträgt, sitzt Claus-Dieter W. auf seinem Stuhl und macht sich Notizen. Nicht ein einziges Mal schaut der Vater seinen Sohn an, der nur wenige Meter entfernt sitzt. Christopher W. blickt starr geradeaus, so, als sei er weit weg.
Am 20. Januar 2006, einem Freitag, kam Christopher W. wie beantragt und genehmigt nicht zur Arbeit. Das belegt nicht nur sein elektronischer Stundenzettel. Er loggte sich an diesem Tag auch nicht in seinen Dienstrechner ein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Christopher W. an diesem Tag quer durch Deutschland von München nach Kiel reiste. Über acht Stunden muss er mit Zug oder Auto unterwegs gewesen sein. Seine Schwester hatte an diesem Tag einen Nachmieter für ihre Wohnung gefunden. "Du glaubst gar nicht, wie viel Glück ich im Moment habe. Alles läuft einfach super toll", schrieb sie einer Freundin in einer E-Mail. Um 21.09 Uhr schaltete Viktoria W. den Computer aus. Ihr letztes Lebenszeichen.
Laut Anklage öffnete Christopher W. in der Nacht zum 21. Januar mit einem Reserveschlüssel die Wohnungstür seiner Schwester. Irgendwann in der Nacht hörten Nachbarn ein Poltern. Morgens gegen vier Uhr sah ein Nachbar einen auffallend großen Mann, etwa 20 Jahre alt, vor dem Haus. Eine Beschreibung, die auf Christopher W. passt. Als sich seine Tochter drei Tage lang nicht meldete, schlug ihr Vater bei der Polizei Alarm. Am 24. Januar brachen die Beamten die Wohnungstür auf. Und fanden Viktoria W. blutüberströmt in ihrem Bett. Mit eingeschlagenem Schädel.
Einen Tag später saß Christopher W. im Büro vor seinem Computer und suchte im Internet nach teuren Autos. "Maybach" tippte er in den Rechner. Die Nobelkarosse kostet rund 350.000 Euro. Dann "Dodge Viper", Grundpreis des Sportwagens 110.000 Euro. Aus der Kapitallebensversicherung seiner Schwester, in der Christopher W. für den Fall ihres Todes als Begünstigter eingetragen war, hatte er viel Geld zu erwarten. 194.000 Euro, wie sich später herausstellte.
Die Kripo in München vernahm Christopher W. Anfang Februar. "Er schien nicht erschüttert zu sein. Er saß da, Hände auf den Oberschenkeln, hat sehr bedächtig gesprochen, schaute mir nicht in die Augen", erinnert sich der Kripobeamte vor Gericht. Er schöpfte Verdacht und rief seine Kollegen in Kiel an, riet ihnen, Viktorias Bruder "genau unter die Lupe zu nehmen". Doch die Kollegen hätten ihn abgewimmelt, behauptet der Beamte jetzt vor Gericht. Tatsächlich konzentrierte sich die Kieler Mordkommission monatelang auf einen Nachbarn von Viktoria W. Ihr Bruder stand nicht unter Verdacht, weil er ein wasserdichtes Alibi zu haben schien: Er hatte der Kripo einen Computerausdruck mit seinen Arbeitszeiten vorgelegt. Die Kripo überprüfte jedoch nicht, ob der Ausdruck echt war.
Erst viel später, als Christopher W. wegen der hohen Lebensversicherung unter Verdacht geraten war, bemerkten die Beamten die Fälschung. Christopher W. versuchte daraufhin, eine Sekretärin zu überreden, ihm ein falsches Alibi auszustellen. "Er hat mich gefragt, ob ich nicht der Polizei sagen könne, dass er am 20. Januar doch im Büro gewesen sei", erinnert sich die Zeugin vor Gericht. Später, bereits in U-Haft, legte Christopher W. seinem Vater nahe, bei der Polizei auszusagen, dass er Handschuhe und Einweg-Anzug in dessen Garten getragen habe. Das Gespräch wurde heimlich mitgeschnitten. Die Bänder werden im Gerichtssaal abgespielt. "Auf krumme Sachen lasse ich mich nicht ein", ließ der Vater den Sohn abblitzen.
Nach dem Ende der Beweisaufnahme setzt Staatsanwalt Daxenberger in einem geschliffenen Plädoyer fast zwei Stunden lang Stück für Stück die Indizien zusammen, die Christopher W. schwer belasten. Dazu gehören nicht nur die Suchanfragen im Netz und das gefälschte Alibi. Auf Leiche und Bettzeug wurden gelbe Lederfibrillen sichergestellt, die aus der gleichen Charge stammen wie die Handschuhe, die Christopher W. im Internet bestellt hatte. Immer wieder sucht der Staatsanwalt den Blick des Angeklagten, doch der sieht nur starr geradeaus. Lediglich das Zucken seiner Mundwinkel verrät, dass ihn das Plädoyer nicht kalt zu lassen scheint.
Der Staatsanwalt glaubt nicht, dass Christopher W., der die hohe Lebensversicherung kassierte und an der Börse verspielte, aus Habgier gemordet habe. Der Bruder habe "aus tiefem Hass auf seine Schwester" getötet. Das Abstellen der Kisten in seinem alten Kinderzimmer sei für ihn ein "Menetekel" gewesen, dass die Schwester ihn endgültig vertreiben würde, glaubt der Ankläger. Er stützt sich dabei auf das psychiatrische Gutachten, das Christopher W. attestiert hat, völlig auf den Vater "fixiert" zu sein. Der Vater sei für ihn, der keine anderen Freunde hatte, offenbar die "einzige soziale Bezugsperson" gewesen. Mit dem Wunsch seiner Schwester, sich in dem Kinderzimmer auszubreiten, sei augenscheinlich ein altes Trauma aufgebrochen: die Angst, den geliebten Vater zu verlieren. Mit Rücksicht auf die "Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung" und die "Entwicklungsdefizite", die der Psychiater bei Christopher W. festgestellt hat, fordert Daxenberger neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes und bleibt damit ein Jahr unter der Höchststrafe.
Der Verteidiger von Christopher W. fordert dagegen Freispruch. Der Anwalt plädiert fast dreieinhalb Stunden lang. Er redet viel und sagt wenig, wiederholt das Plädoyer des Staatsanwalts, ohne die Indizien jedoch zu erschüttern, zitiert Presseartikel, als seien sie für die Urteilsfindung der Richter von Belang. Einem Sachverständigen, der als Zuschauer im Saal sitzt, fallen die Augen zu.
Nach der Verhandlung sitzt Claus-Dieter W. allein in der Gerichtskantine, brütet über seinen Notizen und ringt mit der Wahrheit. Wenn das Gericht seinen Sohn verurteilt, hat der Vater beide Kinder verloren. Das Plädoyer des Staatsanwalts sei "schon beeindruckend", gibt er zu. Doch er hat sich für alles eine Erklärung zurechtgelegt. Der Anzug und die Handschuhe? "Er wollte seine Wohnung renovieren." Die Maske? "Vielleicht wollte er zum Karneval." Das Gespräch in der U-Haft? "Dazu hat ihn bestimmt jemand im Gefängnis angestiftet." Die Frage nach den Faserspuren überhört der Vater. Er redet sich in Rage. "Wenn man sich andere Jugendliche anguckt, die klauen und Drogen nehmen, dann passt es einfach nicht ins Bild, dass er das gemacht haben soll." Alle Bediensteten im Gefängnis hätten ihm versichert, dass sein Sohn "da nicht reinpasse". Claus-Dieter W. hebt die Stimme, fährt mit der Handkante durch die Luft. "Sein Lebensweg ist kaputt."
Der Vater greift in die Innentasche seines Sakkos, holt Fotos heraus. Ein Bild zeigt die Geschwister im Schnee. Sie lächeln in die Kamera. Auf einem anderen Foto ist Viktoria zu sehen. Sie hält einen Hund im Arm. "Den hatte sie von klein auf", sagt Claus-Dieter W. "Sie war so tierlieb." Seine Stimme bricht. Er steckt die Bilder weg, holt ein Taschentuch hervor, tupft sich über die Augen. Und sagt: "Vielleicht ist es gar nicht gut, wenn ich die ganze Wahrheit erfahre." Die Jugendkammer des Landgerichts Kiel hat Christopher W. heute zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.