. .
Panorama-Nachrichten
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
3. März 2009, 11:47 Uhr

Das Ableben des Hasen

Der Künstler verteidigt sich: "Ich habe mir die Aktion mit den Kaninchen nicht mal eben ausgedacht, nach dem Motto: Ich möchte etwas Schockierendes zeigen und dann werde ich berühmt." Die Tötung der Kaninchen sei für ihn nicht lustig gewesen. "Ich habe es nicht genossen. Es hat mir und den Zuschauern großen Respekt vor dem Leben gegeben." Für Richwien beruht das Urteil auf einer Reihe von Missverständnissen: "Möglicherweise ist durch die effekthascherischen Berichte der Eindruck entstanden, dass es nur um eine grausame Tötung ging."

Verspeisen der Kaninchen war geplant

Dabei sei von Anfang an auch das Verspeisen der Kaninchen geplant gewesen. Das erfolgte jedoch aus diversen Gründen nicht am Tag ihrer Tötung. Erst eine Woche später verzehrte eine zwölfköpfige Gesellschaft "Kaninchen an Apricot". Der Künstler erklärt dazu: "Wir haben Kaninchen gegessen, die wir gekannt haben. Wir möchten uns an sie und an das Leben erinnern, das sie für uns ausgehaucht haben. Darum habe ich die Köpfe konserviert, wie ein Jäger, wie ein Reliquiensammler." "Hase in Formol" hieß das Kunstprodukt, welches man im Monsterkeller für 9800 Euro erwerben konnte - so lange, bis das Beweismittel spurlos verschwand. "Die Galerie war stark unter Druck gesetzt worden", erinnert sich Richwien.

Der graubärtige Fleischer, der 1975 eine Bio-Metzgerei eröffnete, erklärt vor Gericht, er habe Zivilcourage zeigen wollen. Es sei ihm darum gegangen, die Verdrängungsmechanismen der Fleischkonsumenten zu verdeutlichen. "Das Töten ist das, was der Kunde nicht sieht. Er sieht nur den schönen Schein. Den Prozess, der dazu notwendig ist, sieht er nicht", sagt der 57-Jährige.

Peggy Bundschuh ist zum zweiten Prozess als Zeugin geladen. Auf Stiletto-Absätzen stakst die große, gepiercte Frau mit den raspelkurzen Haaren in den Gerichtssaal. Die sächselnde Friseurin, die als Beruf "Herr-schtei-list" angibt, sei von Richwien gefragt worden, ob sie sich an der Aktion beteiligen möchte. "Dem Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, wie das Fleisch auf den Teller gelangt, dass es kein abgepacktes Stück auf der Fleischtheke ist", sagt Bundschuh.

Sie habe gedacht, dass die Veranstaltung von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Schockiert war sie durch den Medienrummel, den Richwien und Nussbaum im Gegensatz zu ihr gewollt und befeuert hätten. In der Presse sei man komplett missverstanden worden. "Es ging dann mehr Richtung Kunstaktion", interpretiert die 30-Jährige die mystischen Aussagen, mit denen der Künstler in der Boulevardpresse zitiert wurde. Im Nachhinein habe sie den Sinn des Ganzen bezweifelt. "Mir tut die Aktion sehr leid."

"Es ging um das Töten"

Der Staatsanwalt hält an der Geldstrafe fest: "Es ging um das Töten - nicht um das Verspeisen und nicht um Kunst." Richwien habe mit seiner Inszenierung Geld verdienen wollen.

Nussbaums Verteidiger glaubt, dass die Tierschützer mächtig Druck auf den Staatsanwalt ausüben. Nur deshalb sei sein Mandant überhaupt angeklagt worden. Der Anwalt fordert den Freispruch.

Richwiens Verteidiger appelliert noch immer an die "elegante Lösung" und meint die Einstellung des Verfahrens. Die sei schließlich auch Helmut Kohl mit seinen schwarzen Kassen gewährt worden. "Die Androhung, dass wir die nächste und übernächste Instanz in Anspruch nehmen werden, ist ernst gemeint", sagt der Anwalt.

So fallen beim Urteil nur die vorerst letzten Worte in dieser Angelegenheit. Der Richter findet die Idee des Künstlers nachvollziehbar. Aber sie hätte anders dargelegt werden können - ohne den Tod zweier Tiere. Darum sollen Nussbaum und Richwien nun immer noch eine Geldstrafe von 50 beziehungsweise 80 Tagessätzen zahlen.

Für den Künstler ergibt das aber in der Summe nur noch 800 Euro - damit widerspricht dieser Richter seinem Vorgänger. Der hatte gemeint, Richwien sei aufgrund seiner Gesundheit und Intelligenz in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm mindestens 9000 Euro statt der angegebenen 4000 Euro jährlich einbringen würde. Das sieht der Richter der zweiten Instanz anders: "Künstler dürfen Künstler sein. Ich kann Sie nicht dazu zwingen, etwas anderes zu machen."

* Namen von der Redaktion geändert

1 2
weiter  
 
 
KOMMENTARE (10 von 23)
 
Nostradamus (06.03.2009, 19:18 Uhr)
@peterpan1001: Recht
Wenn es dazu kommt, dann wird jedes Recht gekippt, da die Gesetzgebung unser Überleben in einer Ausnahmesituation mittlerweile unmöglich machen würde.
.
Dazu werden die Bürger ziemlich resolut gegen die sogenannte Staatsmacht vorgehen müssen und das nur, um ihr eigenes Überleben vor staatlicher Regulierungswut zu schützen.
.
Das könnte spaßig werden.
andreadobrick (05.03.2009, 22:27 Uhr)
ich glaubs bald nicht mehr
Wie krank muss jemand sein der seine Fantasien auf der Buehne vor publikum ausspielen muss? Ist es ok wenn demnaechst Pedophile oeffentlich Kinder missbrauchen, Eintrittsgeld verlangen und es "Kunst" labeln? Sind die Deutschen denn jetzt total verrueckt?
peterpan1001 (05.03.2009, 13:38 Uhr)
beamten irrsinn
mit diesem schwachsinn ist eh bald schluß wenn der staat pleite ist, und unsere beamten keine kohle mehr bekommen.
ich freu mich schon drauf.
MarthaMuse (05.03.2009, 12:48 Uhr)
Hinweis
Wiederholter Hinweis an die Redaktion: Es gibt kein "Berliner Amtsgericht" und es erstaunt mich immer noch, dass Frau Eisenhardt angeblich den Gerichtsterminen beiwohnt, aber offenbar nicht weiß, in welchem Gericht sie sich befindet. Strafsachen werden in Berlin im Amtsgericht Tiergarten verhandelt. Was ist denn daran so schwierig zu verstehen, dass Sie seit Monaten diesen Hinweis ignorieren?
Lou123 (05.03.2009, 12:39 Uhr)
@Romanticker
So ein Quatsch. Ob ich Zuhause meine Kaninchen schlachte, oder dies vor Zuschauern mache, noch dazu mit einem gelerntem Schlachter, ist doch wohl egal. Blutig ist beides und wird nur zu gerne von dem plastikverpacktem Fleisch kaufendem Konsumenten vergessen. Womöglich hat das Tier in/vor der normalen Schlachterei sogar mehr gelitten. Grundsätzlich wird nur das Produkt Fleisch gesehen und der Geschmack der sich hinter dem Produktnamen verbirgt. Das "Kalbfleisch" aus süßen kleinen Kälbchen besteht, wollen nur die wenigsten sich bewusst machen. Wenn man solchen Leuten ein Kälbchen zeigt, heisst es nur "Wie niedlich!", aber selbst dem kleinen Kerl den Garaus machen, möchte kaum einer. Ebenso wie Milch und Käse Produkte. Hier kommt die Milch von den Kühen. Und wieso haben Kühe Milch? Weil Sie Kälber haben. Um die Milchproduktion am Laufen zu halten muss die Kuh also ständig kalben und wohin dann mit dem Kalb? In die Wurst. Wirtschaftlich kann man sogar noch was rausholen, um das Lab für den Käse herzustelllen. Das findet sich nämlich glücklicherweise in den Kälbermägen. Und wenn die Kuh nicht mehr kann: Auch in die Wurst.
grossbuerger (05.03.2009, 11:58 Uhr)
Die Zuschauer sollten verurteilt werden !
Hier wird wieder an Sympthomen gedoktert, anstatt die Ursache anzugehen ... ohne Zuschauer kein öffentliches Sterben von Kaninchen, die ja täglich in diversen Küchen eh sterben ! Die Menschen, die sich soetwas ansehen, die gehören verurteilt ! Und für den Rest von Euch langweiligen Kommentatoren: backebacke Kuchen !
feldsalat (05.03.2009, 11:31 Uhr)
Verlogene Aufregung
Kaninchenbraten gefällig? Aber gern - an der Fleischtheke oder in der Kühltruhe finden Sie davon massenhaft.
Ach stimmt, dazu muss man die Tiere ja töten ... Hm ...
Das Töten? Bitte im Verborgenen, führt es uns JA nicht vor!
F.Friedel (05.03.2009, 11:19 Uhr)
@acitapple
wohl vergessen, dass es geplant war die Kaninchen anschließend auch zu verzehren. Sicherlich war der Grundgedanke das "Benutzen" der Tiere für die Kunst. Dennoch wurden sie nicht weggeschmissen, sondern verzehrt. Somit sehe ich erstmal keine eindeutige Straftat.
Und ob diese Art von Kunst sich durchsetzen soll, lasse ich mal dahingestellt. Ich finde sie nicht schön. Aber den Menschen sollte dennoch mal wieder bewusst gemacht werden, woher das Essen stammt, das wir täglich auf unseren Tellern liegen haben. Meine Tochter wusste bis zu ihrem 6. Lebensjahr nicht, woher das Rindersteak stammt und das dafür eine Kuh sterben musste. Und ich denke, dass es vielen so geht.
RomanTicker (05.03.2009, 10:36 Uhr)
Man muss unterscheiden
Anscheinend haben hier bisher nur Mupfeline und acitapple richtig verstanden, worum es geht. Es ist erlaubt und auch legitim, Tiere nach bestimmten Regeln zu halten und zu töten, wenn sie verzehrt werden sollen. Es ist aber nicht erlaubt, Tiere zu töten, um mit dem Töten an sich Kunst zu betreiben oder Geld zu verdienen. In Metztgereien werden Tiere eben nur deshalb getötet, damit die Menschen sich davon ernähren können und natürlich auch manche Haustiere, z.B. Hund oder Katze. Die Richter haben auch vollkommen Recht, dass man auf die angeblich bezweckte Wirkung erzielen könnte, ohne ein Tier zu töten. Man könnte es nachspielen oder Filme und Fotos aus echten Schlachtbetrieben zeigen.
acitapple (05.03.2009, 10:06 Uhr)
bravo mupfeline
der erste kommentator, der verstanden hat worum es hier geht ! hier werden keine tiere getötet, um jemanden zu ernähren, sondern der akt des tötens wird einfach zur schau gestellt. die motive sind hier zweitrangig, wenn auch lobenswert. wie wäre es z.b. wenn der kinderschutzbund einfach mal zwei kinder öffentlich verhungern lässt um auf die situation vernachlässigter kinder aufmerksam zu machen ??
tiere zu töten, die als nahrung dienen ist eine sache, sie auf der bühne für die eigene kunst zu schlachten, ist was anderes !
"Icke muss vor Jericht"

Ob Kneipenschlägerei oder Ehekrach: Die Prozesse am Amtsgericht Berlin spiegeln das pure Leben wider. In "Icke muss vor Jericht" berichtet Uta Eisenhardt über Prozesse mit dem gewissen Etwas.

WEITERE ARTIKEL DER KOLUMNE
MEHR ZUM ARTIKEL
"Icke muss vor Jericht" Der Schatz vom Zweistromland

Eine Frau will unbedingt ihr Auto verkaufen. Doch statt eines Interessenten meldet sich ein Mann, der ihr von einer Kiste voller Millionen erzählt. Gemeinsam könnte man diese aus dem Irak nach Europa holen. In ihrer Verzweiflung fällt die Frau auf dieses Märchen herein. mehr...

"Icke muss vor Jericht" Immer Ärger mit den Auftragskillern

Ein Mann sucht einen Killer für seine Frau. Der erste potenzielle Täter brennt mit dem Vorschuss durch, der zweite versucht den Auftraggeber zu erpressen, der dritte denunziert ihn. Den vierten und bislang letzten Versuch startet der Mann im Gefängnis. Doch selbst ein Schwerverbrecher kann nicht helfen. mehr...

"Icke muss vor Jericht" Warum ein Mann zehn Jahre schwarzfuhr

Im guten Glauben, einen gültigen Führerschein zu besitzen, ist ein Brandenburger zehn Jahre lang Auto gefahren. Doch dann fiel er bei einer Verkehrskontrolle auf - nun ermittelten plötzlich vier Staatsanwaltschaften gegen ihn. Über jemanden, der sich unschuldig fühlt. mehr...