Der Künstler verteidigt sich: "Ich habe mir die Aktion mit den Kaninchen nicht mal eben ausgedacht, nach dem Motto: Ich möchte etwas Schockierendes zeigen und dann werde ich berühmt." Die Tötung der Kaninchen sei für ihn nicht lustig gewesen. "Ich habe es nicht genossen. Es hat mir und den Zuschauern großen Respekt vor dem Leben gegeben." Für Richwien beruht das Urteil auf einer Reihe von Missverständnissen: "Möglicherweise ist durch die effekthascherischen Berichte der Eindruck entstanden, dass es nur um eine grausame Tötung ging."
Dabei sei von Anfang an auch das Verspeisen der Kaninchen geplant gewesen. Das erfolgte jedoch aus diversen Gründen nicht am Tag ihrer Tötung. Erst eine Woche später verzehrte eine zwölfköpfige Gesellschaft "Kaninchen an Apricot". Der Künstler erklärt dazu: "Wir haben Kaninchen gegessen, die wir gekannt haben. Wir möchten uns an sie und an das Leben erinnern, das sie für uns ausgehaucht haben. Darum habe ich die Köpfe konserviert, wie ein Jäger, wie ein Reliquiensammler." "Hase in Formol" hieß das Kunstprodukt, welches man im Monsterkeller für 9800 Euro erwerben konnte - so lange, bis das Beweismittel spurlos verschwand. "Die Galerie war stark unter Druck gesetzt worden", erinnert sich Richwien.
Der graubärtige Fleischer, der 1975 eine Bio-Metzgerei eröffnete, erklärt vor Gericht, er habe Zivilcourage zeigen wollen. Es sei ihm darum gegangen, die Verdrängungsmechanismen der Fleischkonsumenten zu verdeutlichen. "Das Töten ist das, was der Kunde nicht sieht. Er sieht nur den schönen Schein. Den Prozess, der dazu notwendig ist, sieht er nicht", sagt der 57-Jährige.
Peggy Bundschuh ist zum zweiten Prozess als Zeugin geladen. Auf Stiletto-Absätzen stakst die große, gepiercte Frau mit den raspelkurzen Haaren in den Gerichtssaal. Die sächselnde Friseurin, die als Beruf "Herr-schtei-list" angibt, sei von Richwien gefragt worden, ob sie sich an der Aktion beteiligen möchte. "Dem Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, wie das Fleisch auf den Teller gelangt, dass es kein abgepacktes Stück auf der Fleischtheke ist", sagt Bundschuh.
Sie habe gedacht, dass die Veranstaltung von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Schockiert war sie durch den Medienrummel, den Richwien und Nussbaum im Gegensatz zu ihr gewollt und befeuert hätten. In der Presse sei man komplett missverstanden worden. "Es ging dann mehr Richtung Kunstaktion", interpretiert die 30-Jährige die mystischen Aussagen, mit denen der Künstler in der Boulevardpresse zitiert wurde. Im Nachhinein habe sie den Sinn des Ganzen bezweifelt. "Mir tut die Aktion sehr leid."
Der Staatsanwalt hält an der Geldstrafe fest: "Es ging um das Töten - nicht um das Verspeisen und nicht um Kunst." Richwien habe mit seiner Inszenierung Geld verdienen wollen.
Nussbaums Verteidiger glaubt, dass die Tierschützer mächtig Druck auf den Staatsanwalt ausüben. Nur deshalb sei sein Mandant überhaupt angeklagt worden. Der Anwalt fordert den Freispruch.
Richwiens Verteidiger appelliert noch immer an die "elegante Lösung" und meint die Einstellung des Verfahrens. Die sei schließlich auch Helmut Kohl mit seinen schwarzen Kassen gewährt worden. "Die Androhung, dass wir die nächste und übernächste Instanz in Anspruch nehmen werden, ist ernst gemeint", sagt der Anwalt.
So fallen beim Urteil nur die vorerst letzten Worte in dieser Angelegenheit. Der Richter findet die Idee des Künstlers nachvollziehbar. Aber sie hätte anders dargelegt werden können - ohne den Tod zweier Tiere. Darum sollen Nussbaum und Richwien nun immer noch eine Geldstrafe von 50 beziehungsweise 80 Tagessätzen zahlen.
Für den Künstler ergibt das aber in der Summe nur noch 800 Euro - damit widerspricht dieser Richter seinem Vorgänger. Der hatte gemeint, Richwien sei aufgrund seiner Gesundheit und Intelligenz in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm mindestens 9000 Euro statt der angegebenen 4000 Euro jährlich einbringen würde. Das sieht der Richter der zweiten Instanz anders: "Künstler dürfen Künstler sein. Ich kann Sie nicht dazu zwingen, etwas anderes zu machen."
* Namen von der Redaktion geändert