Es klingt schräg, was Peter Kummer da beharrlich vorträgt. Vor einem Jahr wurde er psychiatrisch begutachtet. Das Ergebnis möchte der Richter gern in den Prozess einfließen lassen. "Ist das relevant", begehrt der Angeklagte auf. "Sie wissen doch, zwei Ärzte, drei Meinungen." Seine Verteidigerin überzeugt ihn, der Verlesung zuzustimmen. Es sei zu seinen Gunsten, denn es mildere die zu erwartende Strafe. So erfährt man von Kummers pathologischer Persönlichkeitsstörung: Er sei querulatorisch-fanatisch-paranoid veranlagt, bescheinigt ihm der Psychiater.
Ist das Zerstören der Mahnmäler nun eine Sachbeschädigung? Für die Staatsanwältin ist das keine Frage. Es ginge schließlich um fremde Gegenstände mit einem gewissen Wert, die durch das Entfernen beschädigt wurden. Besonders kreidet sie dem Angeklagten an, dass dieser, während er auf den Antritt seiner Haftstrafe wegen Nötigung wartete, "munter weiter den Aufpasser und Ordnungshüter der Stadt spielte". 400 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze) soll der Häftling zahlen.
Der Verteidigerin ist es sichtlich unangenehm, mit den Trauernden im Rücken darüber zu diskutieren, ob hier überhaupt eine Straftat begangen wurde. "Aber es muss rechtlich korrekt sein", entschuldigt sie sich bei den beiden Frauen. Sie zweifelt, ob tatsächlich eine Sachbeschädigung begangen, also Gegenstände in ihrer Substanz zerstört wurden. Im Fall des getöteten Motorradfahrers in der Argentinischen Allee konnte das Gericht nicht einmal klären, ob die entfernten Dinge überhaupt beschädigt wurden.
Auch habe Kummer irrtümlicherweise geglaubt, die Mahnmäler seien illegal. Er habe nichts von einer Genehmigung gewusst und die Trauer-Arrangements für Müll gehalten. Selbst der herbeigerufene Polizist habe keine Straftat erkennen können und lediglich einen Platzverweis ausgesprochen. Der Angeklagte müsse deshalb freigesprochen werden.
Peter Kummer habe die Gegenstände möglicherweise nicht absichtlich zerstört, urteilt der Richter, aber er habe in Kauf genommen, dass dies spätestens in der Müllpresse geschieht. Er sei auch nicht dem Irrtum aufgesessen, die Geschädigten hätten die Herrschaft an den Gegenständen aufgegeben. "Es waren wichtige Sachen, mit denen die Geschädigten ihre Trauer und den Verlust zu bewältigen suchten", so der Richter.
Moralisch könne man das so sehen, unterbricht ihn der Angeklagte. "Aber rechtlich ist es Müll!" "Da habe ich eine andere Rechtsauffassung", sagt der Richter und verhängt für eine versuchte und eine vollendete Sachbeschädigung die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe.
Der Verurteilte wird in Berufung gehen. Beim Gedanken an ein mögliches Wiedersehen vor dem Landgericht muss Camilla Kirsch schon wieder weinen. Das Mahnmal für den verstorbenen Freund ihrer Schwester hat sie nicht wieder aufgebaut: "Das hat jedes Mal so viel Kraft gekostet", sagt die junge Frau mit tränenfeuchten Augen. * Namen von der Redaktion geändert