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2. September 2008, 11:08 Uhr

Die renitente Rechtsanwältin

Diplomatisch bietet der Richter an, die Verhandlung zu vertagen. Sie könne ja das nächste Mal mit einem Strafverteidiger kommen. "Was natürlich mit Kosten verbunden ist", überlegt Becker. "Mit enormen Kosten!" Dafür fehlt ihr das Geld. Sie lebe derzeit von ihrem Dispo-Kredit, erklärt die in einen edlen grauen Anzug Gekleidete dem Richter. Dessen skeptischen Einwurf: "Sie sind ja auch sehr schick angezogen, das kostet ja auch einiges ..." kontert Becker lapidar: "Alles Anschaffungen aus 2007!"

Ein seltsames Geständnis

Sie will sich noch einmal die Anklage durchlesen. Als sie damit fertig ist, ruft sie schnippisch in den Saal: "Also gut, ich sage ja zu dieser Story!" Es ist ein seltsames Geständnis, doch in seinem Plädoyer muss der Staatsanwalt es ihr positiv anrechnen. Er fordert eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze).

"4500 Euro soll ich zahlen?", ruft Becker. "Dann möchte ich mein Geständnis widerrufen!" Geduldig bremst der Richter die empörte Frau, er habe ja noch nicht sein Urteil gesprochen. Er glaubt der Angeklagten ihre Geldnot und verurteilt sie zwar zu 90 Tagessätzen, wie mit dem Staatsanwalt vereinbart. Ihre Angaben hätten ihm aber gezeigt, "dass Ihnen das Wasser bis zum Hals steht", sagt er zu Becker. Darum halbiert er die Höhe der Tagessätze, "weil das eher ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu entsprechen scheint". Nach Meinung des Richters habe sie die Gebührenüberhebung und die Untreue nicht aus bösem Willen begangen, sondern aus Unerfahrenheit.

Der Auftritt geht weiter

Doch Beckers Auftritt ist an dieser Stelle noch nicht beendet. Die Angeklagte will wissen, ob der Staatsanwalt das Urteil anfechten wird. Der sagt, das wisse er nicht. Er müsse erst mit seinem Abteilungsleiter sprechen. Becker lässt nicht locker. "Können Sie den anrufen?" Nein, das kann der Staatsanwalt nicht. Der Chef sei im Moment nicht da. Jetzt mahnt der Richter die soeben Verurteilte: "Das macht keinen guten Eindruck!" Rechthaberisch ruft die Anwältin: "Wieso? Deals sind jederzeit möglich!" Der sichtlich genervte Staatsanwalt versichert ihr, er werde sich bei seinem Chef nicht für eine Berufung aussprechen. Dann wolle sie das Urteil annehmen, triumphiert Becker. Ob sie noch eine Belehrung über die Rechtsmittel hören wolle, fragt sie der Richter zum Schluss. "Nein, ich kenne mich aus", versichert die kleine Frau und packt das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in eine ihrer vielen Taschen.

* Name von der Redaktion geändert

Uta Eisenhardt

Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.

Von Uta Eisenhardt
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KOMMENTARE (9 von 9)
 
cologne237 (03.09.2008, 09:09 Uhr)
Tolle Anwältin
da kann man sich als potentieller Mandant nur glücklich schätzen, wenn man nicht auf die Dame trifft.
PS. Meine Aushilfen verdienen wesentlich mehr.
undjetztnochder (03.09.2008, 08:54 Uhr)
@Leseratte79
Sobald ein Patienten-Arzt-Kontakt besteht (Sie also mit dem Arzt über Ihre Erkrankung gesprochen haben) sind Sie ein "Behandlungsfall" und die 10 Euro werden fällig - die der Arzt übrigens nicht behält sondern an die Krankenkasse abführen muss. Wenn Sie dann die geplante Diagnostik abbrechen ist das für beide Seiten ein schlechtes Geschäft - der Pat. ist ohne eine Diagnostik 10 Euro los, und der Arzt muss ohne Entgeld arbeiten und in diesem Fall auch noch teures Gerät ungenutzt vorhalten. Also auch diesbzgl. war das VErhalten der Juristin wirtschaftlich und medizinisch unsinnig und das Zurückfordern der 10 Euro ungerechtfertigt. Und natürlich darf der Arzt bei renitenten PAtienten von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Dagegen mit körperlicher Gewalt vorzugehen war auch falsch - also für eine Jursitin extrem schlecht informiert und zudem wohl weder gesunder Menschenverstand noch normaler Anstand vorhanden. Bemitleidenswert.
Leseratte79 (03.09.2008, 08:27 Uhr)
Zu der "Juristin"
muss man ja nicht mehr viel sagen...wenn die mich aber genauso kämpfend vertidigen würde- warum nicht :-). Da gibbet ja schon keine Berufung mehr weil die keiner mehr sehen will. Aber wasmich wirklich interessiert: Wen ich den Arztbesuch vor der eigentlichen Behandlung abbreche aufgrund von Differenzen, bekomme ich dann wirklich meine 10€ nicht zurück?
MKK-Wohner (03.09.2008, 06:09 Uhr)
Oh je
Was 'n das für 'ne blöde Kuh? Wohl das Jura-Studium zu Kopf gestiegen...
deinemama (02.09.2008, 21:15 Uhr)
Himmel!!
Jetzt wüsste ich ja zu gerne den Klarnamen dieser Dame - nicht, dass ich ihr mal aus Versehen ein Mandat anvertraue! ;)
Mit Verlaub - die Gute gehört in ärztliche Betreuung, aber um Himmels Willen nicht in eine Kanzlei!
mullmark (02.09.2008, 20:30 Uhr)
Halten sich halt für die Elite...
...und sind es längst nicht (mehr).
Für mich hat die Frau gepflegt einen an der Waffel - was aber wahrlich nichts ungewöhnliches bei Juristinnen ist.
Buureremmel (02.09.2008, 20:21 Uhr)
@ kalox
Dann sollten Sie sich mal Strafverfahren gegen Angehörige der Parallelgesellschaften ansehen. Die lachen das Gericht noch im Saal aus.In der Tat ist die Zeit als Rechtsanwälte noch ehrbare Organe der Rechtspflege waren, (un-)dank unkontrollierter Anwaltsschwemme längst vorbei. Bei zu vielen geht's nur ums nackte Überleben.
Kalox (02.09.2008, 19:58 Uhr)
das sollte mal ein normalbürger machen...
...wenn das wirklich so abgelaufen sein soll, gabs es wohl juristenrabatt...
erichmonika (02.09.2008, 18:49 Uhr)
Das geht weiter
Die Dame wird es schwer haben. Im Beruf aber auch in ihrem Leben z. B in Beziehungen. Es ist ganz sicher, dass sie die Welt, die sie umgibt nicht wahrnimmt und nur ihre verquerte Sicht derDinge sieht.
"Icke muss vor Jericht"

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