Diplomatisch bietet der Richter an, die Verhandlung zu vertagen. Sie könne ja das nächste Mal mit einem Strafverteidiger kommen. "Was natürlich mit Kosten verbunden ist", überlegt Becker. "Mit enormen Kosten!" Dafür fehlt ihr das Geld. Sie lebe derzeit von ihrem Dispo-Kredit, erklärt die in einen edlen grauen Anzug Gekleidete dem Richter. Dessen skeptischen Einwurf: "Sie sind ja auch sehr schick angezogen, das kostet ja auch einiges ..." kontert Becker lapidar: "Alles Anschaffungen aus 2007!"
Sie will sich noch einmal die Anklage durchlesen. Als sie damit fertig ist, ruft sie schnippisch in den Saal: "Also gut, ich sage ja zu dieser Story!" Es ist ein seltsames Geständnis, doch in seinem Plädoyer muss der Staatsanwalt es ihr positiv anrechnen. Er fordert eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze).
"4500 Euro soll ich zahlen?", ruft Becker. "Dann möchte ich mein Geständnis widerrufen!" Geduldig bremst der Richter die empörte Frau, er habe ja noch nicht sein Urteil gesprochen. Er glaubt der Angeklagten ihre Geldnot und verurteilt sie zwar zu 90 Tagessätzen, wie mit dem Staatsanwalt vereinbart. Ihre Angaben hätten ihm aber gezeigt, "dass Ihnen das Wasser bis zum Hals steht", sagt er zu Becker. Darum halbiert er die Höhe der Tagessätze, "weil das eher ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu entsprechen scheint". Nach Meinung des Richters habe sie die Gebührenüberhebung und die Untreue nicht aus bösem Willen begangen, sondern aus Unerfahrenheit.
Doch Beckers Auftritt ist an dieser Stelle noch nicht beendet. Die Angeklagte will wissen, ob der Staatsanwalt das Urteil anfechten wird. Der sagt, das wisse er nicht. Er müsse erst mit seinem Abteilungsleiter sprechen. Becker lässt nicht locker. "Können Sie den anrufen?" Nein, das kann der Staatsanwalt nicht. Der Chef sei im Moment nicht da. Jetzt mahnt der Richter die soeben Verurteilte: "Das macht keinen guten Eindruck!" Rechthaberisch ruft die Anwältin: "Wieso? Deals sind jederzeit möglich!" Der sichtlich genervte Staatsanwalt versichert ihr, er werde sich bei seinem Chef nicht für eine Berufung aussprechen. Dann wolle sie das Urteil annehmen, triumphiert Becker. Ob sie noch eine Belehrung über die Rechtsmittel hören wolle, fragt sie der Richter zum Schluss. "Nein, ich kenne mich aus", versichert die kleine Frau und packt das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in eine ihrer vielen Taschen.
* Name von der Redaktion geändert
Uta Eisenhardt Uta Eisenhardt ist Berlinerin in dritter Generation. Seit fünf Jahren ist sie Gerichtsreporterin. In der stern.de-Kolumne "Icke muss vor Jericht" berichtet sie aus dem Berliner Amtsgericht, einem der größten Deutschlands. Jede Woche schreibt Eisenhardt über einen Prozess mit dem gewissen Etwas: manchmal traurig, manchmal kurios - immer spannend.