Im April 2008 währte Nicos Belagerung bereits vier Monate, da begann Günter in seiner Gartenlaube, das schwerlösliche Gift mit einer elektrischen Kaffeemühle zu schroten. Das Pulver füllte er in Tabletten-Röhrchen und schüttete es seinem Opfer in die Getränke. Er tat dies wenig heimlich: So erwischte ihn seine Frau, weil sie gehört hatte, wie er mit dem Röhrchen in der Küche klapperte.
Überall fand Ilse das Pulver. Einmal schüttete sie ihrem Mann etwas davon in den Kaffee und fragte, ob ihm dieser schmecken würde. Einen weiteren Fund gab die Rentnerin ihrer jüngsten Tochter, der sie - wie allen Bekannten und Verwandten - vom Treiben ihres Gatten erzählte. Statt sich wie die anderen köstlich über den liebestollen Günter zu amüsieren, bat Ilses Tochter ihren Neffen Nico, das Pulver untersuchen zu lassen. Bevor der das tat, stellte er seinen Stief-Opa zur Rede: "Mach keine Scheiße mit Oma, sonst platzt mir der Arsch", habe er gedroht. Günter habe versprochen, "die Scheiße" sein zu lassen - das war Mitte April 2009. Zwei Wochen später brachte Nico die Dose zur Polizei.
Im Krankenhaus stellte eine Ärztin bei Ilse Kandt den alarmierend niedrigen Blutgerinnungswert von zehn Prozent fest: Jeder Schnitt, jeder blaue Fleck hätte eine unstillbare Blutung auslösen können. Der Zustand der alten Frau war lebensbedrohlich, stabilisierte sich aber innerhalb weniger Tage.
Der Prozess gegen den geständigen Angeklagten könnte schnell über die Bühne gehen, wenn das Gericht nicht mühsam klären müsste, was in dem debilen Mann vorging, der auf viel zu viele Fragen antwortet: "Dat weeß ick nich." Er sagt aber, er habe Anfang April "den Einfall jekriegt", sich scheiden zu lassen und mit dem Vergiften aufgehört. Erst kurz vor den Plädoyers spürt sein Verteidiger den Scheidungsanwalt auf, der Günters Angaben bestätigt.
Wer sich trennen will, muss nicht mehr morden - davon ist auch der Staatsanwalt überzeugt: In seinem Plädoyer begründet der Ankläger, warum er zwar an die Tötungsabsichten des Angeklagten, aber auch an dessen Aufgabe glaubt. Doch nicht jeder unausgeführte Mord bleibt straffrei. Es kommt darauf an, warum Günter Kandt mit dem Vergiften aufhörte.
Zweifelte er am Erfolg seines Plans, war es also ein fehlgeschlagener Versuch, von dem man nach juristischem Verständnis nicht zurücktreten kann? Meinte er gegenüber dem Polizisten, das Zeug wirke generell nicht oder nur in dieser Dosierung nicht? Der Beamte dokumentierte diese entscheidende Aussage nur unzureichend, die Richter urteilen im Zweifel für den Angeklagten. In dessen Laube lagen schließlich noch drei volle Packungen Rattengift. Sie gehen vom strafbefreienden "Rücktritt eines nicht fehlgeschlagenen und unbeendeten Versuchs" aus.
Übrig bleibt die gefährliche Körperverletzung. Dafür verhängen die Richter 18 Monate Haft auf Bewährung. Umringt von Ilses Töchtern verlässt Günter Kandt nach siebenmonatiger Untersuchungshaft den Gerichtssaal, sie sind erleichtert über das Urteil. Günter wird nun zu einer Stieftochter aufs Land ziehen. Sie hat Tiere, um die er sich kümmern kann. "Dit brauch er", sagt die Stieftochter.
Bei ihr werden sich die Eheleute Kandt wieder begegnen: Ilse besucht regelmäßig ihre Tochter. "Da musse durch", sagen die Töchter einhellig. "Dit haben wir ihr jesagt, dass wir zu Günter halten - weil er 'n janz armer Hund is!"
* Namen von der Redaktion geändert