
Waffenarsenal: Jugendliche rüsten sich immer öfter mit Messern© Hardy Müller
Nein. Bei neuen Straftaten droht ja das Gefängnis. Außerdem gibt es zusätzlich Auflagen, die den Jugendlichen über lange Zeit mit seiner Tat konfrontieren. Zum Beispiel Geldzahlungen an das Opfer oder gemeinnützige Arbeit zugunsten eines Opferfonds. Oder das Verbot, einen Stadtteil zu betreten. Oft wird ein Angeklagter auch zu einem Anti-Gewalt-Training verpflichtet.
Gut. Da wird eine Verhaltensänderung bewirkt, weil man sich dort sehr intensiv mit seinem Gewaltproblem beschäftigen muss. Es gibt den "heißen Stuhl", und darauf ist man gar nicht mehr so cool, wenn man erzählen muss, warum man einen Menschen überfallen hat. Das kommt dann nicht mehr so "geil" rüber, wie es zunächst in der Clique klang, kurz nach Tat.
Den brauchen wir nicht. Wer als Gewalttäter eine Jugendstrafe auf Bewährung erhält, war in der Regel vorher im Jugendarrest oder in Untersuchungshaft. Ein erneuter Arrest beeindruckt dann nicht mehr. Nach meinen Erfahrungen bewirkt man auch mit kurzen Jugendstrafen gar nichts. Man muss im Gefängnis an einen jungen Menschen erst einmal herankommen. Der Psychologe, die Lehrer, die Sozialarbeiter. Es ist doch illusorisch zu glauben, in wenigen Wochen verändere sich irgendwas.
Die personelle Ausstattung der Anstalten müsste besser sein. Wir brauchen ausgebildete Fachleute und nicht nur Praktikanten oder Studenten, mit denen die Stellen besetzt werden. Leider geht die Tendenz dahin, weiter Stellen abzubauen: wegschließen, wegschließen, wegschließen - das soll alle Probleme lösen. Und nach meiner Erfahrung fördert der geschlossene Vollzug, der in Hamburg fast ausschließlich praktiziert wird, den Rückfall.
Wenn Sie meine 18- bis 21-jährigen Angeklagten erleben, sehen Sie sofort, wie unreif die häufig sind. Sie haben so viele Defizite. Im Jugendverfahren habe ich wesentlich mehr Möglichkeiten, um auf sie einzuwirken. Man muss sich auch von dem Glauben freimachen, dass das Jugendrecht immer das mildere Recht ist. Für einen schweren Raub geht doch kein Jugendlicher mit der Auflage nach Hause, ein paar Arbeitsstunden zu leisten. Ich sage immer etwas platt: "Knarre an Kopf gibt Knast." Es ist doch nicht so, dass am Ende Klaus- Dieter noch mal übers Haar gestreichelt und zum zwölften Mal gesagt wird: Ich möchte dich hier aber nicht wiedersehen.
Gegen straffällige Kinder kann bereits jetzt der Familienrichter vorgehen, etwa durch Unterbringung außerhalb der Familie. Die Möglichkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht sind bei unter 14-Jährigen viel wirkungsvoller als das Jugendstrafrecht.
Erstens eigene Einrichtungen für psychisch kranke junge Menschen, die straffällig geworden sind. Zweitens mehr geschlossene Heime. Bei der Untersuchungshaft sind die gesetzlichen Hürden für die 14- und 15-Jährigen sehr hoch, und wir können sie nur selten anordnen. Gleichzeitig sehen wir die Gefahr, dass die Jugendlichen weiter abrutschen und neue Straftaten begehen, noch bevor ihre Gerichtsverhandlung beginnt. Also müssen wir sie gleich nach der Tat aus ihrem Umfeld herausnehmen. Deshalb brauchen wir geschlossene Heime, in denen pädagogisch gearbeitet wird. Auch wenn diese Heime bei manchen ideologisch verpönt sind.
Weil der jeweilige Staatsanwalt eine Anklage nicht für erforderlich hält und weil es nicht ausreichend Personal gibt. Das ist ein großes Problem. Wenn ein junger Mensch immer wieder dieses Standardschreiben der Staatsanwaltschaft kriegt, entsteht der Eindruck: Es ist alles folgenlos. Der Polizeibeamte hat am Tatort dicke Backen gemacht - und dann wird nicht angeklagt.
Manchmal einen ganzen Verhandlungstag. Manchmal verhandele ich zwischen 9 und 16 Uhr auch zwölf Sachen, teilweise mit mehreren Angeklagten. Insgesamt hat ein Jugendrichter in Hamburg rund 500 Fälle im Jahr zu bearbeiten.
Nicht gut. Wir sind ja das letzte Glied. Das Kind ist im Brunnen, und ich soll es da wieder rausholen, und der Brunnen ist ziemlich tief. Da brauche ich andere, die mir dabei helfen. Jugendämter, Familienrichter, Schulen und Sozialarbeiter. In meinem Stadtteil St. Pauli wurde ein Drittel der Straßensozialarbeiter eingespart. Das habe ich als Richter etwa ein Jahr später zu spüren bekommen.
Stellen Sie sich vor, dass ein 14-Jähriger mit 60 eingestellten Ermittlungsverfahren aus dem Kindesalter zu mir kommt. Wenn ich es in mehreren Gerichtsverhandlungen schaffe, aus einem Räuber einen Dieb zu machen, der keine Gewalt mehr ausübt, und wenn aus dem Dieb später ein Graffiti- Sprüher wird, und daraus dann einer, der nur noch schwarzfährt - dann habe ich schon viel gewonnen. Aber es ist illusorisch zu glauben, dass ich einen jungen Menschen, der jahrelang straffällig war, in kürzester Zeit umerziehen kann. Es gibt jedoch zweifellos auch Jugendliche, die für diese Gesellschaft verloren sind.
Interview: Martin Knobbe, Wolfgang Metzner
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 04/2008