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12. Januar 2012, 18:20 Uhr

Was DNA-Spuren verraten

Kriminaltechnik, DNA, Spuren, Gendatei, Kriminalistik, BKA, Mord

Dr. Ingo Bastisch und seine Kollegen forschen an immer schnelleren Auswertungsmethoden© Thorsten Futh

Die DNA von Zwillingen

BKA-Mann Ingo Bastisch ist davon überzeugt, dass in naher Zukunft sogar eineiige Zwillinge "getrennt" werden können. Weil das bislang noch so gut wie unmöglich ist, mussten zum Beispiel im Frühjahr 2009 die Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O. wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nach einem spektakulären Juwelenraub im Berliner KaDeWe hatte die Polizei in einem am Tatort verlorenen Handschuh eine Schweißspur analysiert. Das DNA-Profil war mit dem der Geschwister identisch - von wem aber genau der Schweißfleck stammte, war nicht beweiskräftig festzustellen. Und nach deutschem Recht muss eine eindeutige Tatbeteiligung jedem einzelnen Verdächtigen nachgewiesen werden.

Die beiden aus dem Libanon stammenden vorbestraften Brüder wurden damals festgenommen, weil ihr genetischer Fingerabdruck bereits in der zentralen DNA-Analyse-Datei des BKA registriert war. In dieser Datei sind derzeit fast eine Million Datensätze gespeichert: die DNA-Profile von knapp 750.000 Kriminellen, denen nach richterlichem Beschluss Speichelproben entnommen wurden, und über 200.000 aus Tatort-Spuren. Als ein Beamter im Berliner Landeskriminalamt das DNA-Profil aus dem Handschuh-Schweiß in einen für den direkten Zugriff auf die BKA-Datei frei geschalteten Computer eingegeben hatte, bekam er umgehend eine Treffer-Meldung. Die Spur-DNA war aber in diesem Fall ausnahmsweise mit der von zwei Personen vergleichbar - den beiden Zwillingsbrüdern nämlich. Pech.

Europaweite Abgleiche sind noch Zukunftsmusik

Zuständig für die 1998 eingerichtete zentrale DNA-Datei ist Erster Kriminalhauptkommissar Alexander Bachmann, 49, mit seinen zehn Mitarbeitern. "Wir haben jetzt eine modernere technische Plattform", sagt Bachmann, "die unsere Datenbank noch schneller und komfortabler macht." Nachdem 2006 damit begonnen wurde, Datensätze aus der deutschen Datei auch mit den nationalen Gen-Dateien von Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg auszutauschen, beschloss die EU 2008, den automatisierten Abgleich von DNA-Profilen zwischen allen 27 EU-Staaten zu ermöglich - bis August dieses Jahres. "Das hat aber bislang nicht geklappt", räumt Bachmann ein. Verantwortlich seien technische und organisatorische Probleme.

Ein vollautomatisiertes Netzwerk gibt es bis jetzt nur zwischen der deutschen DNA-Analyse-Datei und den Dateien von Österreich, Spanien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg und Slowenien - mit insgesamt rund 2,5 Millionen Personen- und 415 000 Spuren-Sätzen. Eine Datenmenge, die immer weiter zunimmt. Allein in Deutschland werden monatlich rund 8200 Profile neu erfasst. Jeden Monat werden aber auch 3000 wieder aus der Datenbank gelöscht.

In nur wenigen Minuten zum Treffer

Wenn neue Datensätze über die mehr als 200 registrierten Rechner in den 16 deutschen Landeskriminalämtern in die BKA-Datei eingegeben werden, überprüft das System automatisch, ob der entsprechende Satz die erforderlichen Standard-Voraussetzungen für den internationalen Austausch erfüllt. "Wenn das der Fall ist", erklärt Alexander Bachmann, "wird dieses DNA-Profil mit seiner einzigartigen nationalen Kennziffer in unsere internationale Datenbank geschoben - automatisch werden dann die neuen Datensätze in die nationalen Datenbanken der angeschlossenen Länder übermittelt und mit den dort vorhandenen Profilen abgeglichen - eine Speicherung erfolgt allerdings nicht." Das Ergebnis - Treffer oder nicht - geht ebenfalls automatisch nach Wiesbaden zurück. "Wenn es einen Treffer gegeben hat", so Bachmann, "bekommen wir auch noch das Muster des getroffenen Datensatzes dazu - innerhalb von nur wenigen Minuten." Ob dann ein Treffer tatsächlich als relevanter Ermittlungsansatz an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet wird, entscheidet nach einer weiteren Ergebnisüberprüfung der für die Untersuchung des deutschen Datensatzes zuständige Wissenschaftler.

Selbst BKA-Mitarbeiter sind typisiert

Auch von Alexander Bachmann existiert ein DNA-Profil, ebenso von seinem BKA-Kollegen Ingo Bastisch aus dem Gen-Labor. Jeder, der hier mit DNA-Spurenmaterial in Berührung kommen könnte, hat schon eine Speichelprobe abgeben müssen und ist "typisiert". Damit soll vermieden werden, dass unnötig Trugspuren verfolgt werden - Spuren also, die nicht von einem Täter verursacht worden sind, sondern nachträglich auf die Asservate gekommen sind.

Mit Fehl- und Trugspuren haben vor allem Ermittler zu kämpfen, die Altfälle bearbeiten, ungeklärte Morde, die schon Jahrzehnte zurück liegen und nie verjähren. "Früher waren Polizisten, Staatsanwälte, Rechtsmediziner oder Rettungssanitäter immer ohne Handschuhe am Tatort gewesen", weiß Dr. Andreas Fesefeldt, 45, DNA-Experte im Landeskriminalamt Kiel, "erst seit Mitte der 90er Jahre sind Handschuhe und Mundschutz vorgeschrieben." Deshalb müsse man heute, wenn Altfälle neu untersucht werden, erst mal feststellen, wer damals am Tatort war und mögliches DNA-Material hinterlassen haben kann. "Die werden dann, freiwillig natürlich, zum Speicheln gebeten - wenn sie nicht schon verstorben sind."

In Fesefeldts Labor war es gelungen, von der Kleidung einer im Februar 1984 getöteten Schwesternschülerin eine DNA-Spur zu identifizieren, womit schließlich ein fünffacher Serienmörder überführt werden konnte. Der steht jetzt in Kiel vor Gericht.

Werner Mathes und Kerstin Herrnkind
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