
Düstere Kulisse: Der verfallene Chirurgietrakt der ehemaligen Lungenheilanstalt Beelitz wurde für Fotoshootings genutzt© Gerhard Westrich
Mit Atemreduktionen hatte er schon vorher Erfahrungen gemacht, mit verschiedenen Sexualpartnerinnen. Hatte sich in Internetforen über Techniken und Risiken informiert und von einer verantwortbaren Zeitspanne von 30 Sekunden gelesen. A m nächsten Morgen soll dieses Rollenspiel dann wie verabredet inszeniert worden sein. Nachdem er sich frisch gemacht hatte, schlich Michael F. mit einer Bratpfanne aus der Küche zum Bett, auf dem Anja P. lag, mit dem Gesicht zum Fenster. Er versetzte ihr nach eigenen Angaben einen leichten Schlag auf die linke Kopfseite und begann, ihr den Hals zuzudrücken. Wobei er darauf geachtet haben will, nicht an den Kehlkopf zu kommen. Er zählte bis 30, ließ los. "Am Anfang hat sie noch gestrampelt, dann nicht mehr."
Er habe ihr dann das Hemd aufgeschnitten, teilweise aufgerissen, und mit ihr verkehrt. Anja P. rührte sich nicht mehr. "Ich dachte, das gehört noch dazu, dass sie nichts sagt, und das wäre noch das Spiel." Er schüttelte sie, nahm sie aus dem Bett und zerrte sie auf den Fußboden. Probierte immer wieder Mund-zu-Mund-Beatmung, auch eine Herzdruckmassage. Aber da war die Frau offenbar schon tot. Er legte sie aufs Bett zurück und deckte sie zu.
Die Staatsanwaltschaft geht allerdings von einem anderen Tatablauf aus. Nach deren Version soll es aus nicht bekannten Gründen zu einem Streit gekommen sein - möglicherweise deshalb, weil Anja P. wegen einer chronischen Blasenentzündung nicht mit Michael F. schlafen wollte. Für einen Streit spreche auch, dass der Schlag mit der Pfanne kräftiger gewesen sein muss, als von F. eingeräumt - weil die Rechtsmediziner nach der Obduktion der Leiche sogar eine dadurch verursachte Bewusstseinstrübung nicht ausschließen mochten. Eine weitere Kopfverletzung und mehrere Hämatome deuteten zudem darauf hin, dass F. die Frau hart angefasst und überwältigt haben muss. Verletzungen, die allerdings auch durch panisches Hin- und Herwuchten des leblosen Körpers entstanden sein könnten.
Für die Anklage steht fest, dass F. die Frau vorsätzlich getötet und anschließend den Leichnam sexuell missbraucht hat. Er soll noch einmal mit der Toten den Geschlechtsverkehr ausgeübt, sie sogar mit dem Pfannenstiel traktiert haben. Zwischen dem Tod des Mädchens und der Entdeckung der Leiche vergingen rund 24 Stunden.
In dieser Zeit, behauptet der beschuldigte Michael F., sei er verstört und verzweifelt gewesen, habe sich betrunken und mehrmals versucht, sich das Leben zu nehmen. Habe sich eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, um zu ersticken, habe versucht, sich mit Schnürsenkeln am Bett aufzuhängen. Dazwischen sei er immer wieder eingeschlafen.
Dass er der Leiche den Pfannenstiel eingeführt haben soll, bestreitet F. vehement. Er gibt aber zu, dass er mit der Toten noch einmal verkehren wollte, was aber misslungen sei. Dazu habe ihn eine Szene aus einem seiner Lieblingsbücher inspiriert, "Der englische Patient" von Michael Ondaatje: "Da lässt Graf Almásy seine Geliebte Katherine Clifton nach einem Flugzeugabsturz schwer verletzt in einer Höhle in der Wüste zurück - als er zurückkommt, ist sie jedoch gestorben, doch liebt er sie ein letztes Mal, bevor er sie beerdigt." In handschriftlichen Notizen, die Michael F. in der Untersuchungshaft verfasste, heißt es weiter dazu, es sei ihm nicht um Sex gegangen, sondern um eine Art Abschied, bevor er sich selbst umbringen wollte.
Als man F. am späten Vormittag des 28. Juli im Wald fand, brachte ihn die Polizei nach einer kurzen Befragung zunächst in der psychiatrischen Abteilung der Landesklinik Brandenburg unter. Am nächsten Tag kam es zu einer ersten Vernehmung, nach der er wieder auf freien Fuß gesetzt wurde - F., dem man zu diesem Zeitpunkt die Version eines tragischen Unfalls glaubte, ließ sich wegen seines Zustands wieder in die Psychiatrie zurückbringen.
Erst nach der Durchsuchung seiner Mainzer Wohnung, in der die Polizei auf einem Computer Tausende Bilddateien und Hunderte Videoclips mit nachgestellten Tötungen und Misshandlungen von Frauen und eine Textdatei mit dem Titel "Es war ein lauer Sommerabend" sichergestellt hatte, nahm man F. in U-Haft.
In der "Sommerabend"-Geschichte wird ein düsteres Sadomaso-Szenario zwischen einem Mann und einer Frau in einer Ruinenlandschaft gesponnen, eine Story, in der am Schluss die "Sub" vom "Dom" erdrosselt wird. "Dom" steht in der SM-Szene für den dominanten, "Sub" für den unterwürfigen Partner. Zitat aus dem Text: "Schneewittchen, es ist zwecklos, Dich zu wehren, Du bist ganz in meiner Hand. (…) Ich werde Dein schwarzer Prinz sein, der Dich befreit von dem, was Dich quält."
Nach Darstellung von Michael F. habe er den "Sommerabend" zusammen mit Anja P. verfasst - entstanden aus ihren erotischen Fantasien, die sie übers Netz ausgetauscht hätten. Die Bild- und Videodateien will er aus reinem Archivwahn heruntergeladen haben, "ohne dass ich die Dateien im Detail angeschaut habe". Er habe lediglich Motivanregungen für seine Fototouren gesucht.
Welche Leidenschaften trieben diesen Mann in sein bizarres Doppelleben? Auf der einen Seite ein hoch qualifizierter Wissenschaftler, der die Tierwelt längst vergangener Epochen erforschte und seine Doktorarbeit über die Kiefermechanik der Flugsaurier geschrieben hatte, aktiv in seiner Kirchengemeinde mitwirkte, kaum Alkohol trank und nicht rauchte. Auf der anderen ein wundersamer Freak, fasziniert von Plateaustiefeln, weiblichen Beinen und Füßen, der Fessel- und Kettenspiele und das schwarze Outfit der Gruftis mochte. Was er vor allem in der Gothic- und Sadomaso-Szene fand, wo er auf Sites wie sklavenzentrale. com oder schwarzesglueck.de surfte, der Singlebörse für die "Kinder der Nacht". Er selbst, sagt Michael F., habe keine ausgeprägten sadomasochistischen Neigungen - er erlebe höchsten Lustgewinn vor allem aus der Lust seiner Sexualpartnerinnen.
In der U-Haft ist F. von einem Berliner Sachverständigen forensisch-psychiatrisch begutachtet worden. Auch dessen Befund, der den Beschuldigten eher entlastet, werden die Richter zu bewerten haben, bevor sie ihr Urteil sprechen. Wegen Mordes - oder aber wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge. Für Michael F. steht aber jetzt schon fest: "Keine Strafe kann der Schuld am Tod eines Menschen gerecht werden, das ist unentschuldbar, unverzeihlich."
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 17/2009