Genau dies und noch viel mehr könne der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) leisten, sagen Experten. Der Täter wird mit den Folgen seiner Tat konfrontiert und muss sich intensiv mit ihr beschäftigen. "Das ist für viele sehr hart und überhaupt nicht einfach", sagt Christian Richter, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich. "Aber so kann der Täter nichts bagatellisieren und die erzieherische Wirkung ist viel höher, als nur durch das Urteil in einem Prozess." Durch eine ehrlich gemeinte und vom Opfer angenommene Entschuldigung kann ein Täter zudem das Strafmaß mildern. Aber vor allem Opfer profitierten von der Begegnung, meint Richter. "Anders als im Prozess können sie mitbestimmen, wie es weitergeht, können Vorschläge zur Wiedergutmachung einbringen und mit dem Täter darüber reden."
Mehr als 30.000 mal pro Jahr wird der Täter-Opfer-Ausgleich, der seit 18 Jahren im Strafrecht verankert ist, an deutschen Gerichten angewendet. Meistens geht es dabei um Delikte wie Diebstahl, Beleidigung oder kleinere Prügeleien. Wurde der TAO bis vor ein paar Jahren meistens bei Jugendstrafverfahren angewendet, ist der Anteil von erwachsenen Tätern mittlerweile sogar höher. Doch es gebe nach wie vor "offene Vorbehalte" gegen den TOA bei Justiz und Rechtsanwälten, heißt es in einer Studie des Bundesjustizministeriums. Dabei sprechen die Zahlen für die einvernehmliche Vermittlung: In rund 80 Prozent der Fälle einigen sich Opfer und Täter. Und auch Christian Richter meint: "Der TOA ist für alle Beteiligten sinnvoll, auf für die Gerichte". Denn viele Verfahren könnten durch ein erfolgreiches Gespräch schon vor einem Prozess eingestellt werden. "Das spart der Justiz viel Geld."
Aber wie ernst meint es der Täter wirklich? Ist das alles nicht nur eine billige Gelegenheit, einer harten Strafe zu entgehen, um das Opfer, ja sogar das Gericht zu täuschen?
Diese Fragen stellte sich Richterin Iris Käppler-Krüger, bevor Serkan G. in ihrem Stuttgarter Gerichtssaal erschien. Sie weiß von dem Täter-Opfer-Gespräch, doch sie will die Reue selber sehen, die Entschuldigung selber hören. Immer wieder bohrt die zierliche grauhaarige Frau nach. Einfühlend aber bestimmt fragt sie den Angeklagten: "Wann haben Sie angefangen nachzudenken? Was haben Sie sich überlegt?" Angespannt antwortet Serkan G mit knappen Sätzen. Schon kurz nach seiner Festnahme habe er sich Gedanken gemacht, warum er wegen einer Kleinigkeit so ausgerastet sei, er habe an sein Opfer gedacht, was wohl mit ihm passiert sei. "Bei unserem Gespräch habe ich mich dann entschuldigt, von ganzem Herzen", sagt Serkan, schluckt und wischt sich verstohlen die Augen.
Genau so sei es gewesen, bestätigt Dieter P. Tränen habe er in Serkans Augen gesehen. Das habe er gewollt, die ehrliche Reue zu spüren. Das vereinbarte Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro, die Serkan G. teilweise durch Sozialstunden abstottern muss, sei ihm zwar als zusätzliche Befriedigung wichtig gewesen. "Aber ich hatte nie Rachegedanken", sagt Dieter P. "Ich will, dass er seine Zukunft besser gestaltet."
Ein Appell, den die Richterin erhört hat. Die Strafe von eineinhalb Jahren Gefängnis setzt Iris Käppler-Krüger zur Bewährung aus. Aber sie redet Serkan G. ins Gewissen. Er müsse seine Versprechungen wahr machen und nachweisbar gegen seine Aggressionen und seine Alkoholsucht kämpfen. Die Richterin macht deutlich, dass vor allem Serkans Bemühen um Wiedergutmachung ihn vor einer deutlich strengeren Strafe bewahrt haben. "Es wird genau beobachtet, ob es so wird, wie Sie es vorhaben. Sonst ist eine Bewährung schnell verloren."
Serkan G. kann nun in Freiheit seinen Teil zu einem wirklich erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich beitragen. Dieter P. hat das seine getan: "Das Urteil ist akzeptabel und gerecht." Einmal will sich auf jeden Fall noch mit Serkan treffen, um die Zahlung des Schmerzengeldes zu klären. Und auch einem weiteren, abschließenden Gespräch stehe nichts im Wege, sagt Dieter P. und verlässt mit einem zufriedenen Ausdruck das Gericht.