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10. November 2008, 18:41 Uhr

Die Horrorgeschichte einer Stieftochter

"Hab' ich's mir doch gleich gedacht!"

Drei Jahre später hätten die Vergewaltigungen durch den Mann, den sie für ihren Opa hielt, ein schreckliches, aber endgültiges Ende erfahren, berichtet Claudia L.. An diesem Tag sei sie mit verstörter Miene ihrer Oma Martina M. in die Arme gelaufen. Die habe von ihrer Enkelin wissen wollen, was sie bedrücke. Die Offenbarung der Elfjährigen soll die Oma mit einem "Hab ich's mir doch gleich gedacht!" kommentiert haben. Dieser Satz elektrisierte Claudia L., die in diesem Moment erkannt habe, "dass die Oma es gewusst und dennoch nichts unternommen hat", sagt ihr Rechtsanwalt Peter Supranowitz.

Doch die emotionale Achterbahnfahrt sei für die Elfjährige an diesem Novembertag 1997 noch nicht beendet gewesen, so der Anwalt. Die Oma rief Claudias Mutter zu sich, um sie mit den Neuigkeiten zu konfrontieren. "Ich hatte es nicht für möglich gehalten, dass er sich an seiner eigenen Tochter vergreift", sagt Karin L. vor Gericht. Auch sei ihr damals das Schicksal ihres ungeliebten Kindes ziemlich egal gewesen. Emotional aufwühlend, wie die Situation gewesen sein muss, dachte sie sicherlich auch nicht an die Wirkung ihrer Worte, mit denen sie ihre Tochter bei dieser Gelegenheit schockierte. Sie erzählte dem Mädchen, das bis dato annahm, der Mann ihrer Mutter sei auch ihr Vater, die Wahrheit über ihre Zeugung. Das war zuviel für Claudia L., die kurz darauf in die Psychiatrie eingewiesen wurde und dort vier Monate verbrachte.

Mutter und Tochter entschlossen sich zur Anzeige

Den behandelnden Ärzten blieb das Drama nicht verborgen. Als sie das Kind im März 1998 aus den Ruppiner Kliniken entließen, informierten sie das Jugendamt. Dort hat man zehn Jahre nach dem flüchtigen Kontakt mit der Familie M. Schwierigkeiten, sich an den Fall zu erinnern. Christian Gilde, Landrat des Kreises Ostprignitz-Ruppin, konnte zwar die zuständige Mitarbeiterin ausfindig machen, doch diese verwies lediglich auf die Akte, in der sich nur die Mitteilung der Klinik über den sexuellen Missbrauch befindet und die Notiz: "Mutter und Großmutter sehr aggressiv. Keine Anzeige."

Rechtlich sind die Jugendämter zu diesem Schritt nicht verpflichtet. "Diese Entscheidung ist für die Mitarbeiter des Jugendamtes knochenhart", sagt der SPD-Landrat. Sie werde darum auch nur im Team getroffen. Stets müsse im Sinne des betroffenen Kindes geprüft werden, wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist und was geschieht, wenn sich die Vorwürfe vor Gericht nicht beweisen lassen. Die Angehörigen von Claudia L. hätten damals beteuert, nichts mitbekommen zu haben und keine Hilfe gewünscht. So wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Die Einweisung in die Psychiatrie habe Claudia L. damals als Strafe empfunden. Man habe ihr nicht geholfen, stattdessen fühlte sie sich weggesperrt, sagt sie vor Gericht. Nach ihrer Rückkehr in die Familie blieb das Thema tabu, bis sich Mutter und Tochter im Sommer 2007 zur Anzeige entschlossen. Seitdem würden sich die beiden auch emotional einander nähern, meint die junge Frau.

Der Angeklagte bestreitet die Behauptungen

Dies ist die dramatische Geschichte, wie sie Mutter und Tochter vortragen, wie sie auch die zwei Jahre jüngere Schwester der Mutter stützt: Auch an ihr habe der Vater im Keller einen Übergriff gewagt, sagt Birgit M. dem Richter. Doch im Gegensatz zu ihrer Schwester war sie bereits 15 Jahre alt. Sie stieß den Vater beiseite, floh aus dem Keller und fuhr zu ihrer Mutter, der sie brühwarm das Vorgefallene im Beisein ihrer Kollegen berichtet habe, sagt die Zeugin. Doch von Martina M. bekam sie keine Hilfe, dies sei auch der Grund für ihr zerrüttetes Verhältnis zur Familie. Auch bei einer weiteren Tochter soll es Hans M. probiert haben, so vermuten es jedenfalls Karin und Claudia L. Doch diese Tochter gehört zu dem Teil der Familie, der sämtliche Anschuldigungen bestreitet. "Claudia lügt", lautet das Credo dieser Fraktion.

Es gab keine Vergewaltigungen, weder bei Claudia, noch bei Karin, sagt der Angeklagte. Seine Frau bestätigt mit einem endlosen Wortschwall diese Version vor Gericht. Äußerst selbstbewusst wirkt die kleine Frau mit der mädchenhaften Pony-Pferdeschwanz-Frisur, durch die sich graue Strähnen ziehen - eine Frau, die austeilen kann. Es gab nur ein Liebesverhältnis zwischen ihrer Tochter und ihrem Mann, beteuert die 60-jährige ehemalige Angestellte, die während ihrer Zeugenaussage immer wieder Beifall heischend zu ihrem Mann blickt. Die Initiative dazu sei von der damals 15-jährigen Karin ausgegangen. Hans M. habe sogar seine Frau verlassen und seine Stieftochter heiraten wollen.

Angebliche Liebesbriefe der Tochter

Zum Beweis legt die Verteidigung vier Liebesbriefe vor, die angeblich von Karin L. an ihren Stiefvater geschrieben wurden. Doch als die vermeintliche Verfasserin sich die Beweismittel genauer anschaut, bekundet sie bei allen Briefen: "Die sind nicht von mir!" Bei Brief Nr. 3 ruft sie gar: "Das ist die Handschrift meiner Mutter!" Karin L. behauptet zudem, dies sei nicht das erste Mal gewesen, dass Martina M. auf dem Papier in die Person ihrer Tochter geschlüpft sei: Auch Karins erstem Freund soll sie auf diese Weise den Laufpass gegeben haben, behauptet die Tochter vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter Gert Wegner will von der Frau des Angeklagten wissen, warum ihre Tochter und ihre Enkelin so heftige Vorwürfe gegen Hans M. erheben würden? "Das ist durch den Hund gekommen", antwortet sie. Das Tier habe ihrer jüngsten Tochter gehört, die keine Hundesteuer entrichtet habe. Karin L. habe dies beim Ordnungsamt angezeigt. Vorher habe die Familie zusammengehalten. "Bis zu dem Tag mit der Hundesteuer, da war das vorbei."

Widersprüche in den Aussagen der Opfer

Hans M.s Verteidiger Uwe Meyer kämpft für seinen Mandanten, dem bis zu 15 Jahre Haft drohen, indem er die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen zu erschüttern versucht. Es ist die typische Strategie in solchen Prozessen. Jedem Widerspruch in den Aussagen der Nebenklägerin geht Meyer nach, manchmal wird er fündig. So ist das Kleid, welches Claudia weggeschmissen haben will, noch immer im Familienbesitz. An anderer Stelle hatte die junge Frau ihren Anwälten eine Tat beschrieben, bei welcher Hans M. auf ihr gelegen und ungeschützten Verkehr ausgeübt haben sollte. Im Gerichtssaal schildert sie diese Einzelheiten jedoch anders.

Meyer fordert nun die Erstellung von Gutachten: Eine graphologische Expertise, um zu beweisen, dass Karin L. per Drohbrief ihren Eltern angekündigt habe, sie fertig machen zu wollen. Außerdem verlangt er ein Glaubwürdigkeitsgutachten über Claudia L.. Sollte das Gericht letzterem stattgeben, wird der Prozess noch einmal von vorn beginnen müssen, meint Peter Supranowitz. Ein psychiatrisches Gutachten lasse sich in den maximal 21 Tagen, die das Gericht eine Verhandlung unterbrechen kann, nicht erstellen. Derzeit ist die Verkündung des Urteils über Hans M. für den 18. November geplant.

* Namen von der Redaktion geändert

Von Uta Eisenhardt
Seite 1: Die Horrorgeschichte einer Stieftochter
Seite 2: "Hab' ich's mir doch gleich gedacht!"
 
 
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