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12. Oktober 2009, 21:00 Uhr

"Der kann doch kein Wässerchen trüben"

Am Abend des 9. April gehen sie um 22 Uhr in das Haus der Familie Häussler und töten dort mit 19 Schüssen die Schwestern. Die Eltern sitzen zu diesem Zeitpunkt in einem Lokal. Andreas und Frederik treffen sie dort gegen 23 Uhr. Die Jungen bleiben nicht lange, gehen bald nach Hause. Im Wohnzimmer warten sie auf die Rückkehr von Hansjürgen und Else Häussler. Sie sterben kurz nach Mitternacht durch insgesamt 11 Schüsse.

Georg Häussler schüttelt den Kopf. "Ich begreife das einfach nicht", sagt der 69-Jährige. "Wie kann der Andreas so etwas tun?" Häussler ist der Halbbruder des getöteten Familienvaters und tritt als Nebenkläger in dem Verfahren auf. Im Juli 2008 habe er seinen Halbbruder und dessen Familie bei einem Fest erlebt. "Wenn man den Andreas damals gesehen hat, dann denkt man nur: Der kann doch kein Wässerchen trüben." Auf einen tiefen Konflikt habe damals nichts hingewiesen. Eher scherzhaft habe Hansjürgen gesagt, mit seinen Töchtern sei er zufrieden und den Andreas, den "bekomme er auch noch hin".

Die Staatsanwaltschaft gibt zwar an, dass sich Andreas "zumindest ab Herbst 2008 von seiner Familie unverstanden, unterdrückt und bevormundet" gefühlt habe und deswegen sein Zuhause verlassen wollte. Ein wirkliches Motiv für den Mord sieht Staatsanwältin Brigitte Lutz darin aber nicht. Doch für den Anwalt von Andreas sind gerade die Konflikte in der Familie von zentraler Bedeutung. Andreas habe so unter seinem Vater gelitten, dass er sogar Selbstmordfantasien gehabt habe, so Hans Steffan. Die Situation habe sich dann zugespitzt - bis zu jenem 9. April. Aus Habgier habe Andreas aber nicht gehandelt.

Ähnlich sieht es Frederiks Anwalt Klaus Schulz. Auch für seinen Mandant sei das Geld kein Motiv gewesen. Wirklich erklären kann sich Schulz aber die Tat auch nicht, er sieht sie als Resultat einer "verhängnisvollen Freundschaft". Die beiden Anwälte kündigten dennoch an, dass ihre Mandanten die Morde gestehen werden. Ihnen kommt es dann vor allem darauf an, dass das mildere Jugendstrafrecht (Höchststrafe 10 Jahre) angewandt wird. Ein Gutachter der mit beiden Angeklagten gesprochen hat wird sich dazu im weiteren Verfahren äußern. "Es ist einfach so unwirklich und unfassbar", sagt Frederiks Mutter nach dem ersten Prozesstag, an dem sie ihren Sohn in Handschellen sah. Mit Tränen in den Augen sagt die kleine Frau: "In so einem Augenblick will man sein Kind einfach nur in den Arm nehmen."

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit Die Jugendkammer des Landgerichts Ulm verhandelt hinter verschlossenen Türen, weil sich die Angeklagten in dem Prozess auch wegen Taten verantworten müssen, die sie begangen haben sollen, als sie noch minderjährig waren. Nach dem Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 48 Absatz 1) ist deswegen die gesamte Verhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nichtöffentlich. Nur neun Journalisten sind als Zuschauer bei der Verhandlung zugelassen, um über den Prozess zu berichten. Das Gericht beruft sich dabei auf den im Gesetz stehenden „besonderen Grund“ und berücksichtigt damit, dass die Tat bundesweit in den Medien und damit auch in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt hat. Nur namentlich zugelassene Journalisten dürfen nach einer Ausweiskontrolle in den Saal. Diese können jederzeit aufgefordert werden, die Verhandlung zu verlassen, zumindest für Teile des Verfahrens. Hans Steffan, Anwalt des Angeklagten Andreas Häussler, beantragte vor der Anklageverlesung aber, die Medienvertreter für die ganze Dauer des Prozesses auszuschließen. Das Gericht wies diesen Antrag ab. (mta/dpa)

Von Malte Arnsperger, Ulm
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