Bei seinen Freunden ist Ahmad beliebt. Sie nennen ihn Sobair. Zusammen trainieren sie im Fitnessstudio "Bonsai" im Stadtteil Billstedt. Ahmad ist fünfmal die Woche da, für je drei Stunden. "Wir müssen pumpen, Jungs, bald kommt der Sommer", sagt er dann und zeigt in der Umkleide seine Muskeln. Wenn sie abends weggehen, ins Shake oder ins Partyhaus Billstedt, ist Ahmad meist betrunken und streitlustig. Wer keinen Whiskey mit ihm trinkt, bekommt Dresche. Manche auch so. So wie einige Russlanddeutsche, die er am 20. Januar 2007 mit einem Teleskopstock schlägt, mit einem Messer und einer abgebrochenen Bierflasche verletzt. Er sieht sich gern als Beschützer der Clique. Und als Wahrer der Familienehre. Einen Tag zuvor, am 19. Januar, hatte er wieder seine Schwester verprügelt. Sie hatten über ihre Kleidung gestritten. Er nahm einen Tacker und drückte die Klammern in ihre Haut. Sie rief die Polizei.
Die Beamten prüfen, ob sie Haftbefehl beantragen können. Doch die Schwester will nicht mehr aussagen. Sie hat Angst vor dem Bruder und gleichzeitig liebt sie ihn. Die Betreuer vom Jugendamt sprechen von einem "sehr ambivalenten Verhältnis". Auch Unterstützung vom Weißen Ring lehnt sie ab. Also kommt Morsal wieder zum Kinder- und Jugendnotdienst. Bleibt einige Tage. Geht wieder. Schläft bei Freundinnen, die fürchten Ärger mit den eigenen Vätern. Also schläft sie zu Hause. Die Polizisten sind machtlos, der Weiße Ring, der Notdienst, die Freundinnen.
Der Vater trifft sich mit Bekannten in der Kneipe. Er sagt, mit Morsal wisse er nicht mehr weiter. Wenig später fährt er mit der Familie in den Urlaub nach Russland. Von dort aus chattet Morsal mit einer Freundin. Dann meldet sie sich nicht mehr. Die Polizei führt Ahmad Obeidi mittlerweile als einen von 700 Intensivtätern in Hamburg.
Am 14. Februar 2007 erlässt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ahmad Obeidi. Wegen der ersten Schläge gegen Morsal. Doch die Verhandlung kann nicht stattfinden. Die wichtigste Zeugin fehlt. Noch von Russland aus bringen die Eltern Morsal in den Norden Afghanistans. Dort wohnt sie bei ihrem Cousin. Sie soll den Koran lernen und verheiratet werden, wie sie später der Polizei sagt. Nach Monaten gelingt es ihr, mit den Freundinnen zu chatten. Sie habe beten gelernt und sich in einen Polizisten verliebt, schreibt sie. Im Januar 2008 taucht Morsal wieder auf. Sie sagt, sie sei heilfroh. Endlich dürfe sie sich wieder schminken. Sie besucht die Handelsschule am Berliner Tor. Das Berufsvorbereitungsjahr ist ihre letzte Chance.
Nach ein paar Wochen kommt sie nicht mehr zum Unterricht. Eine Lehrerin ruft zu Hause an. Der Vater sagt, das Jugendamt sei informiert. Er wisse nicht, wann Morsal zurückkomme. Kurz darauf ist sie wieder da. Sie vertraut sich der Lehrerin an, erzählt von den Schlägen. Das Jugendamt will, dass Morsal für länger der Familie fernbleibt. Der Vater ist einverstanden, Morsal auch. Die Behörde findet einen Platz auf einem Bauernhof in Schleswig-Holstein. Hier werden jugendliche Opfer geschützt und betreut. Es gibt Pferde und viel Natur. Ende April kommt Morsal zurück. Sie hat es nicht ausgehalten. Sie wolle wieder in der Familie leben, teilt sie dem Jugendamt mit. Der Vater willigt ein.
Es ist Anfang Mai, als Morsal mit einem geschwollenen Auge in die Schule kommt, sie scheint zu schielen. Eine Lehrerin sagt, sie müsse sofort zum Arzt. Morsal sagt, sie müsse ohnehin zur "Beweisaufnahme" ins Krankenhaus. Die Lehrerin denkt, es kümmern sich genügend andere um sie.
Während Morsal in Afghanistan war, ist ihr Bruder Ahmad verurteilt worden. Wegen der Schlägerei mit den Deutschrussen. Und eines Angriffs auf einen anderen Afghanen. Er hatte ihn von hinten in einer Disco niedergestochen. Ahmad soll für ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis.
Im Urteil werden auch Gründe genannt, die sich mildernd auf die Strafe ausgewirkt haben. Ahmad sei alkoholisiert gewesen, die Situation emotional hoch aufgeladen. "Es ging hier sicher auch um Fragen der Ehre, die in dem Kulturkreis des Angeklagten ihren Ursprung haben dürften." Ehre als strafmilderndes Motiv? Es ist nicht das erste Mal, dass ein deutsches Gericht so argumentiert (siehe "Mehr zum Thema").
Die Ladung zum Haftantritt erhält Ahmad am 2. Mai. Über seinen Anwalt beantragt er sechs Wochen Aufschub. Am 11. Mai eskaliert die Situation. Morsal hatte sich Tage zuvor mit einem anderen Mädchen geprügelt. Das Mädchen droht mit einer Anzeige. Als Morsal nach Hause kommt, treten Bruder und Vater auf sie ein, ihr Schneidezahn bricht. Sie flieht in ihr Zimmer, knotet zwei Bettlaken zusammen und seilt sich aus dem Fenster ab. Unten wartet ihr kleiner Bruder. Er würgt und schlägt sie. Sie ruft die Polizei und landet im Kinder- und Jugendnotdienst. Sie soll wieder auf den Bauernhof. Sie will nicht. Sie schläft bei einer Freundin, doch ihre Eltern finden sie. Wieder Polizei, wieder Notdienst für einige Nächte. Später wird man dort sagen, es habe keine erkennbare Gefahr für Leib und Leben gegeben, die es ermöglicht hätten, sie gegen ihren Willen und zu ihrem Schutz da zu behalten.
Am Morgen vor ihrem Tod geht sie im Garten spazieren, die Zigarette in der Hand. Erzählt, sie habe Angst. Vor ihrem Vater und vor ihrem Bruder. Sie will trotzdem in die Stadt. Zu ihren Freunden. In die Welt, in der sie ganz gut zurechtkommt.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 23/2008